[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_13-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_13","über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019\u002F818","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0013",7131008,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinie (EU) 2016\u002F681 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) enthält Vorschriften für die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften die PNR-Daten einschließlich etwaiger API-Daten der nationalen PNR-Zentralstelle übermitteln, die nach Maßgabe dieser Richtlinie eingerichtet wurde, soweit sie solche Daten im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit bereits erhoben haben. Folglich garantiert die Richtlinie die Erhebung und Übermittlung von API-Daten nicht in allen Fällen, da Fluggesellschaften für ihre Geschäftszwecke keine vollständigen Datensätze zu erheben brauchen. Es ist wichtig, dass die PNR-Zentralstellen die API-Daten zusammen mit den PNR-Daten empfangen, da die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nur durch die gemeinsame Verarbeitung dieser Daten in die Lage versetzt werden, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität wirksam verhüten, aufdecken, ermitteln und verfolgen zu können. Insbesondere können durch die gemeinsame Datenverarbeitung die Fluggäste genau identifiziert werden, die von diesen Behörden möglicherweise nach geltendem Recht weiter überprüft werden sollten. Außerdem ist in dieser Richtlinie nicht im Einzelnen festgelegt, welche Informationen die API-Daten umfassen. Aus diesen Gründen sollten ergänzende Vorschriften erlassen werden, um die Fluggesellschaften zu verpflichten, einen genau definierten Satz API-Daten zu erheben und anschließend zu übermitteln; diese Anforderungen sollten gelten, wenn die Fluggesellschaften nach der genannten Richtlinie verpflichtet sind, zu demselben Flug PNR-Daten zu erheben und zu übermitteln.","REG_2025_13 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Richtlinie (EU) 2016\u002F681 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) enthält Vorschriften für die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. 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