[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_13-erwgr-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_13","über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019\u002F818","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0013",7131047,"ErwGr. 42","erwgr-42",null,"Erwägungsgründe","Es sollte klargestellt werden, dass sich die Verwendung des Routers im Zusammenhang mit anderen PNR-Daten nur auf die Art und Weise auswirkt, in der diese Daten übermittelt und an die Datenbanken der PNR-Zentralstellen der betreffenden Mitgliedstaaten übertragen werden. Die Verpflichtungen dieser Verordnung gelten in Bezug auf die Erhebung von API-Daten nicht für alle diese anderen PNR-Daten. Eine solche Erhebung sollte vielmehr weiterhin nur insoweit ausschließlich durch die Richtlinie (EU) 2016\u002F681 geregelt werden, als die Fluggesellschaften solche Daten bereits im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der genannten Richtlinie erhoben haben. Darüber hinaus sollten, wie bei API-Daten, die von den Fluggesellschaften erhoben und den PNR-Zentralstellen gemäß dieser Verordnung übermittelt werden, die Vorschriften der genannten Richtlinie in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich unter diese Verordnung fallen, insbesondere die Vorschriften über die anschließende Verarbeitung anderer von den PNR-Zentralstellen empfangener PNR-Daten, unberührt bleiben. Daher gelten diese Vorschriften weiterhin für diese Daten.","REG_2025_13 - Erwägungsgründe - ErwGr. 42\n\nEs sollte klargestellt werden, dass sich die Verwendung des Routers im Zusammenhang mit anderen PNR-Daten nur auf die Art und Weise auswirkt, in der diese Daten übermittelt und an die Datenbanken der PNR-Zentralstellen der betreffenden Mitgliedstaaten übertragen werden. Die Verpflichtungen dieser Verordnung gelten in Bezug auf die Erhebung von API-Daten nicht für alle diese anderen PNR-Daten. Eine solche Erhebung sollte vielmehr weiterhin nur insoweit ausschließlich durch die Richtlinie (EU) 2016\u002F681 geregelt werden, als die Fluggesellschaften solche Daten bereits im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der genannten Richtlinie erhoben haben. Darüber hinaus sollten, wie bei API-Daten, die von den Fluggesellschaften erhoben und den PNR-Zentralstellen gemäß dieser Verordnung übermittelt werden, die Vorschriften der genannten Richtlinie in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich unter diese Verordnung fallen, insbesondere die Vorschriften über die anschließende Verarbeitung anderer von den PNR-Zentralstellen empfangener PNR-Daten, unberührt bleiben. Daher gelten diese Vorschriften weiterhin für diese Daten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 39","erwgr-39",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 45","erwgr-45",[],false]