[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_13-erwgr-45-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_13","über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019\u002F818","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0013",7131050,"ErwGr. 45","erwgr-45",null,"Erwägungsgründe","Um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften die Vorschriften dieser Verordnung befolgen, sollte die Benennung und Ermächtigung von nationalen Behörden geregelt werden, die als nationale API-Aufsichtsbehörden mit der Aufsicht über diese Vorschriften betraut werden. Die Mitgliedstaaten können ihre PNR-Zentralstellen als nationale API-Aufsichtsbehörden benennen. Die Vorschriften dieser Verordnung für eine solche Aufsicht, einschließlich gegebenenfalls der Verhängung von Sanktionen, sollten die Aufgaben und Befugnisse der nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016\u002F679 und der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 eingerichteten Aufsichtsbehörden unberührt lassen, auch in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der vorliegenden Verordnung.","REG_2025_13 - Erwägungsgründe - ErwGr. 45\n\nUm sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften die Vorschriften dieser Verordnung befolgen, sollte die Benennung und Ermächtigung von nationalen Behörden geregelt werden, die als nationale API-Aufsichtsbehörden mit der Aufsicht über diese Vorschriften betraut werden. Die Mitgliedstaaten können ihre PNR-Zentralstellen als nationale API-Aufsichtsbehörden benennen. Die Vorschriften dieser Verordnung für eine solche Aufsicht, einschließlich gegebenenfalls der Verhängung von Sanktionen, sollten die Aufgaben und Befugnisse der nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016\u002F679 und der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 eingerichteten Aufsichtsbehörden unberührt lassen, auch in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der vorliegenden Verordnung.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 42","erwgr-42",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 48","erwgr-48",[],false]