[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_1913-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_1913","zur Änderung der Verordnung (EU) 2021\u002F1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R1913",7131924,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Die Union und ihre Mitgliedstaaten stellen nach wie vor unter Beweis, dass sie rasch auf geopolitische Ereignisse reagieren können und dass sie bereit sind, ausreichende Finanzmittel für die Stärkung der Rüstungsindustrie der Union einzusetzen. Gleichzeitig ist es von größter Bedeutung, auch künftig unter Rückgriff auf den ESF+ in die sozialen Ziele der Union zu investieren, da der gesellschaftliche Zusammenhalt ein Eckpfeiler der Widerstandsfähigkeit der Demokratie und der Gesellschaft der Union ist, die für den Zweck der Bewältigung von Aggressionsandrohungen unerlässlich ist.","REG_2025_1913 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDie Union und ihre Mitgliedstaaten stellen nach wie vor unter Beweis, dass sie rasch auf geopolitische Ereignisse reagieren können und dass sie bereit sind, ausreichende Finanzmittel für die Stärkung der Rüstungsindustrie der Union einzusetzen. Gleichzeitig ist es von größter Bedeutung, auch künftig unter Rückgriff auf den ESF+ in die sozialen Ziele der Union zu investieren, da der gesellschaftliche Zusammenhalt ein Eckpfeiler der Widerstandsfähigkeit der Demokratie und der Gesellschaft der Union ist, die für den Zweck der Bewältigung von Aggressionsandrohungen unerlässlich ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]