[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_1913-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_1913","zur Änderung der Verordnung (EU) 2021\u002F1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R1913",7131926,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Der ESF+ kann dazu verwendet werden, die Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen sowie Unternehmern an Veränderungen zu unterstützen. Im Einklang mit den Dekarbonisierungsmaßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ vorgeschlagen werden, und zur weiteren Erleichterung der industriellen Anpassung im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung von Produktionsprozessen und Produkten, sollte mit dem ESF+ während des gesamten Dekarbonisierungsprozesses die Qualifizierung sowie die Erhaltung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze ermöglicht werden, indem Flexibilität bei der Umsetzung dieses Prozesses eingeräumt wird. Dies sollte gemäß dem in der Mitteilung zu der Union der Kompetenzen dargelegten Ziel erfolgen, lebenslange Möglichkeiten zur regelmäßigen Weiterbildung und Umschulung von Menschen zu bieten, unter anderem durch eine Kompetenzgarantie. Besondere Aufmerksamkeit sollte den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten weniger entwickelter Regionen und ländlicher Gebiete, die vom grünen Wandel profitieren sollten, und der Gewährleistung ihrer Teilhabe an der umfassenderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Union gewidmet werden.","REG_2025_1913 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDer ESF+ kann dazu verwendet werden, die Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen sowie Unternehmern an Veränderungen zu unterstützen. Im Einklang mit den Dekarbonisierungsmaßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ vorgeschlagen werden, und zur weiteren Erleichterung der industriellen Anpassung im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung von Produktionsprozessen und Produkten, sollte mit dem ESF+ während des gesamten Dekarbonisierungsprozesses die Qualifizierung sowie die Erhaltung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze ermöglicht werden, indem Flexibilität bei der Umsetzung dieses Prozesses eingeräumt wird. Dies sollte gemäß dem in der Mitteilung zu der Union der Kompetenzen dargelegten Ziel erfolgen, lebenslange Möglichkeiten zur regelmäßigen Weiterbildung und Umschulung von Menschen zu bieten, unter anderem durch eine Kompetenzgarantie. Besondere Aufmerksamkeit sollte den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten weniger entwickelter Regionen und ländlicher Gebiete, die vom grünen Wandel profitieren sollten, und der Gewährleistung ihrer Teilhabe an der umfassenderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Union gewidmet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]