[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_2052-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_2052","zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019\u002F1782 der Kommission","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-11-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R2052",7132958,"Art. 2","art-2","Begriffsbestimmungen",null,"Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:\n1. „externes Netzteil“ (external power supply, EPS) bezeichnet ein Produkt, das weder ein Batterieladegerät noch ein drahtloses Ladegerät ist und alle der folgenden Kriterien erfüllt: a) Es ist dafür ausgelegt, einphasigen Eingangswechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in einen oder mehrere Ausgangsgleichströme (DC) oder -wechselströme (AC) umzuwandeln; b) es kann mit einem oder mehreren separaten Verbraucherprodukten — der Primärlast — betrieben werden; c) es befindet sich in einem von dem\u002Fden die Primärlast bildenden Verbraucherprodukt(en) physisch getrennten Gehäuse; d) es ist so ausgelegt, dass es mit einem abnehmbaren elektrischen Anschluss oder mit fest verdrahteten Kabeln oder anderen Leitungen an das oder die die Primärlast bildende(n) Produkt(e) angeschlossen werden kann; e) die Ausgangsspannung laut Typenschild beträgt nicht mehr als 60 V Gleichstrom oder 42,4 V Wechselstrom (Scheitelwert); f) es wird mit dem oder ohne das von ihm versorgte Verbraucherprodukt in Verkehr gebracht;\n2. „Batterie“ bezeichnet eine Batterie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542;\n3. „Batterieladegerät“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das in erster Linie zum Aufladen von Batterien von Verbraucherprodukten verwendet wird und spezielle Schaltkreise zur Regelung des Ladestroms und der Ladespannung enthält;\n4. „Allzweck-Gerätebatterie“ bezeichnet die in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 definierte Art von Batterie;\n5. „drahtloses Ladegerät“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das alle der folgenden Kriterien erfüllt: a) Es ist dazu ausgelegt, durch induktive Kopplung eine Leistung von höchstens 50 W zu übertragen; b) es enthält ein in dieselbe Einheit integriertes Netzteil; c) es kann mit einem oder mehreren separaten Verbraucherprodukten — der Primärlast — betrieben werden; d) es befindet sich in einem von dem\u002Fden die Primärlast bildenden Verbraucherprodukt(en) physisch getrennten Gehäuse; e) es verfügt außer der Wechselstrom-Eingangsleistung über keine elektrische Energiequelle;\n6. „drahtloses Ladepad“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das die unter Nummer 5 Buchstaben a, c, d und e festgelegten Kriterien erfüllt und kein in dieselbe Einheit integriertes Netzteil enthält;\n7. „USB-Type-C-Kabel“ bezeichnet eine Kabelbaugruppe mit USB-Type-C-Steckern und Überformungen an beiden Enden sowie mit einer Nennleistung von entweder 60 W oder 240 W, die die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des Universal Serial Bus Implementers Forum (USB-IF) erfüllt;\n8. „USB-Type-C-Stecker“ bezeichnet einen Stecker, der die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllt;\n9. „separates Betriebsgerät für Lichtquellen mit niedrigem Lichtstrom“ bezeichnet ein separates Betriebsgerät im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019\u002F2020, dessen Lichtquelle die Anforderung in Nummer 1 Buchstabe c des genannten Absatzes nicht erfüllt, sondern einen Lichtstrom von weniger als 60 Lumen aufweist;\n10. „Stromnetz“ bezeichnet die Standard-Stromversorgung in der EU gemäß der Norm EN 50160:2022 „Merkmale der Spannung in öffentlichen Energieversorgungsnetzen“;\n11. „Ausgang“ bezeichnet einen physischen Ausgang des externen Netzteils, über den elektrische Leistung oder Daten für die angeschlossene Last bereitgestellt werden;\n12. „Leistungsausgang“ bezeichnet jeden der Ausgänge des externen Netzteils, an die eine Last angeschlossen werden kann und an denen — im Gegensatz zu Signalanschlüssen, die für die Kommunikation über einen Datenausgang verwendet werden — Leistung aufgenommen werden kann;\n13. „Verbraucherprodukt“ bezeichnet ein Produkt, das mit elektrischer Energie betrieben wird oder für diesen Betrieb ausgelegt ist und das — auch im Zusammenhang mit der Erbringung eines Dienstes — in Verkehr gebracht wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist;\n14. „fest verdrahtetes Kabel“ bezeichnet ein Kabel, das ohne dazwischen befindliche Steckverbindung direkt an einem Produkt befestigt ist und nicht so ausgelegt oder dazu bestimmt ist, dass es von Endnutzern gelöst werden kann;\n15. „Ausgangsspannung laut Typenschild“ bezeichnet jede Ausgangsspannung des externen Netzteils, die gemäß Anhang II Nummer 5 Buchstabe a dieser Verordnung auf dem Typenschild des externen Netzteils oder in Tabelle 7, „Produktinformationen“, gemäß Nummer 5 Buchstabe g desselben Anhangs angegeben ist;\n16. „Betrieb“ bezeichnet einen Zustand, in dem der Eingang eines externen Netzteils mit dem Stromnetz und ein Leistungsausgang mit einer in Betrieb befindlichen Primärlast verbunden ist;\n17. „Port“ bezeichnet eine physische, elektrische und digitale Schnittstelle des externen Netzteils, die zur Stromversorgung und zum Austausch von Daten und Steuersignalen über einen Anschluss dient und genau einen entsprechenden Leistungsausgang aufweist;\n18. „Ausgangsleistung laut Typenschild“ (Pout) bezeichnet jede Ausgangsleistung des externen Netzteils, die gemäß Anhang II Nummer 5 Buchstabe a dieser Verordnung auf dem Typenschild des externen Netzteils oder in Tabelle 7 — „Produktinformationen“ gemäß Nummer 5 Buchstabe g desselben Anhangs angegeben ist;\n19. „Niederspannungs-EPS“ bezeichnet ein externes Netzteil mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 V und einem Ausgangsstrom laut Typenschild von mindestens 550 mA;\n20. „Modellkennung“ bezeichnet den üblicherweise alphanumerischen Code, der ein bestimmtes Produktmodell von anderen Modellen mit der gleichen Handelsmarke oder demselben Hersteller-, Importeur- oder Bevollmächtigtennamen unterscheidet;\n21. „adaptives externes Netzteil“ bezeichnet ein AC-DC-EPS, das die Ausgangsspannung an einem seiner Ports, der als „adaptiver Port“ bezeichnet wird, während des Betriebs auf der Grundlage eines etablierten digitalen Kommunikationsprotokolls mit der Endanwendung ohne Eingreifen des Nutzers verändern kann;\n22. „Ausgangsstrom laut Typenschild“ bezeichnet jeden Ausgangsstrom des externen Netzteils, der in Tabelle 7, „Produktinformationen“, gemäß Anhang II Nummer 5 Buchstabe g dieser Verordnung angegeben ist;\n23. „Effizienz im Betrieb“ bezeichnet das Verhältnis zwischen der von einem externen Netzteil im Betrieb abgegebenen Leistung und der dazu erforderlichen Leistungsaufnahme des externen Netzteils;\n24. „Anschluss“ bezeichnet ein Bauteil des externen Netzteils mit einer Öffnung nach außen, in die ein Stecker eingebracht werden kann, um eine elektromechanische Verbindung zwischen dem Stecker und dem externen Netzteil herzustellen;\n25. „maximale Gesamtausgangsleistung“ bezeichnet die maximale Leistung, die von einer Kombination oder Teilmenge der Leistungsausgänge eines externen Netzteils gleichzeitig abgegeben werden kann;\n26. „USB-Power-Delivery-Port“ (USB-PD-Port) bezeichnet einen adaptiven EPS-Port, der die Anforderungen der „Universal Serial Bus Power Delivery Specification, Revision 3.2, Version 1.1, 2024-10“ und der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllt;\n27. „Einzelspannungs-EPS“ bezeichnet ein externes Netzteil, das Wechselspannung gleichzeitig immer nur in eine Ausgangsspannung umwandeln kann, die über einen oder mehrere Leistungsausgänge abgegeben wird;\n28. „angegebene Werte“ bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;\n29. „Logo ‚Gemeinsames Ladegerät‘“ bezeichnet ein Logo, das die Anforderungen des Anhangs III dieser Verordnung erfüllt;\n30. „Ersatzteil-EPS“ bezeichnet ein externes Netzteil, das kein interoperables externes Netzteil ist und ausschließlich dazu bestimmt ist, ein vor dem 14.\nDezember 2028 in Verkehr gebrachtes externes Netzteil zu ersetzen.","REG_2025_2052 - Art. 2 Begriffsbestimmungen [1\u002F2]\n\nFür die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:\n1. „externes Netzteil“ (external power supply, EPS) bezeichnet ein Produkt, das weder ein Batterieladegerät noch ein drahtloses Ladegerät ist und alle der folgenden Kriterien erfüllt: a) Es ist dafür ausgelegt, einphasigen Eingangswechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in einen oder mehrere Ausgangsgleichströme (DC) oder -wechselströme (AC) umzuwandeln; b) es kann mit einem oder mehreren separaten Verbraucherprodukten — der Primärlast — betrieben werden; c) es befindet sich in einem von dem\u002Fden die Primärlast bildenden Verbraucherprodukt(en) physisch getrennten Gehäuse; d) es ist so ausgelegt, dass es mit einem abnehmbaren elektrischen Anschluss oder mit fest verdrahteten Kabeln oder anderen Leitungen an das oder die die Primärlast bildende(n) Produkt(e) angeschlossen werden kann; e) die Ausgangsspannung laut Typenschild beträgt nicht mehr als 60 V Gleichstrom oder 42,4 V Wechselstrom (Scheitelwert); f) es wird mit dem oder ohne das von ihm versorgte Verbraucherprodukt in Verkehr gebracht;\n2. „Batterie“ bezeichnet eine Batterie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542;\n3. „Batterieladegerät“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das in erster Linie zum Aufladen von Batterien von Verbraucherprodukten verwendet wird und spezielle Schaltkreise zur Regelung des Ladestroms und der Ladespannung enthält;\n4. „Allzweck-Gerätebatterie“ bezeichnet die in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 definierte Art von Batterie;\n5. „drahtloses Ladegerät“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das alle der folgenden Kriterien erfüllt: a) Es ist dazu ausgelegt, durch induktive Kopplung eine Leistung von höchstens 50 W zu übertragen; b) es enthält ein in dieselbe Einheit integriertes Netzteil; c) es kann mit einem oder mehreren separaten Verbraucherprodukten — der Primärlast — betrieben werden; d) es befindet sich in einem von dem\u002Fden die Primärlast bildenden Verbraucherprodukt(en) physisch getrennten Gehäuse; e) es verfügt außer der Wechselstrom-Eingangsleistung über keine elektrische Energiequelle;\n6. „drahtloses Ladepad“ bezeichnet ein Verbraucherprodukt, das die unter Nummer 5 Buchstaben a, c, d und e festgelegten Kriterien erfüllt und kein in dieselbe Einheit integriertes Netzteil enthält;\n7. „USB-Type-C-Kabel“ bezeichnet eine Kabelbaugruppe mit USB-Type-C-Steckern und Überformungen an beiden Enden sowie mit einer Nennleistung von entweder 60 W oder 240 W, die die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des Universal Serial Bus Implementers Forum (USB-IF) erfüllt;\n8. „USB-Type-C-Stecker“ bezeichnet einen Stecker, der die Anforderungen der „Universal Serial Bus Type-C® Cable and Connector Specification, Release 2.4, October 2024“ der USB 3.0 Promoter Group und des USB-IF erfüllt;\n9. „separates Betriebsgerät für Lichtquellen mit niedrigem Lichtstrom“ bezeichnet ein separates Betriebsgerät im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019\u002F2020, dessen Lichtquelle die Anforderung in Nummer 1 Buchstabe c des genannten Absatzes nicht erfüllt, sondern einen Lichtstrom von weniger als 60 Lumen aufweist;\n10. „Stromnetz“ bezeichnet die Standard-Stromversorgung in der EU gemäß der Norm EN 50160:2022 „Merkmale der Spannung in öffentlichen Energieversorgungsnetzen“;\n11. „Ausgang“ bezeichnet einen physischen Ausgang des externen Netzteils, über den elektrische Leistung oder Daten für die angeschlossene Last bereitgestellt werden;\n12. „Leistungsausgang“ bezeichnet jeden der Ausgänge des externen Netzteils, an die eine Last angeschlossen werden kann und an denen — im Gegensatz zu Signalanschlüssen, die für die Kommunikation über einen Datenausgang verwendet werden — Leistung aufgenommen werden kann;\n13. „Verbraucherprodukt“ bezeichnet ein Produkt, das mit elektrischer Energie betrieben wird oder für diesen Betrieb ausgelegt ist und das — auch im Zusammenhang mit der Erbringung eines Dienstes — in Verkehr gebracht wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist;\n14. „fest verdrahtetes Kabel“ bezeichnet ein 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