[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_2518-erwgr-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_2518","zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016\u002F679","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R2518",7134302,"ErwGr. 33","erwgr-33",null,"Erwägungsgründe","Der Austausch zweckdienlicher Informationen zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden ist ein wichtiges Element, um den Geist einer aufrichtigen und wirksamen Zusammenarbeit zu unterstützen. Dieser Austausch und die rechtzeitige Bereitstellung spezifischer Informationen durch die federführende Aufsichtsbehörde sind ein kontinuierlicher Prozess im gesamten Verlauf einer Untersuchung, und die Unterlagen und Detailinformationen, die erforderlich sind, können sich in Abhängigkeit von der Komplexität der Fälle unterscheiden. Je nach dem Stadium der Untersuchung und den Umständen eines Falls könnten zu den zweckdienlichen Informationen unter anderem der Schriftwechsel mit dem Verantwortlichen oder der betroffenen Person in Bezug auf eine Beschwerde oder Untersuchung, die vorbereitenden Unterlagen für eine Prüfung oder Inspektion oder eine vorläufige technische oder rechtliche Bewertung durch die federführende Aufsichtsbehörde als Ergebnis eines bestimmten Schritts im Rahmen ihrer Untersuchung gehören.","REG_2025_2518 - Erwägungsgründe - ErwGr. 33\n\nDer Austausch zweckdienlicher Informationen zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden ist ein wichtiges Element, um den Geist einer aufrichtigen und wirksamen Zusammenarbeit zu unterstützen. Dieser Austausch und die rechtzeitige Bereitstellung spezifischer Informationen durch die federführende Aufsichtsbehörde sind ein kontinuierlicher Prozess im gesamten Verlauf einer Untersuchung, und die Unterlagen und Detailinformationen, die erforderlich sind, können sich in Abhängigkeit von der Komplexität der Fälle unterscheiden. Je nach dem Stadium der Untersuchung und den Umständen eines Falls könnten zu den zweckdienlichen Informationen unter anderem der Schriftwechsel mit dem Verantwortlichen oder der betroffenen Person in Bezug auf eine Beschwerde oder Untersuchung, die vorbereitenden Unterlagen für eine Prüfung oder Inspektion oder eine vorläufige technische oder rechtliche Bewertung durch die federführende Aufsichtsbehörde als Ergebnis eines bestimmten Schritts im Rahmen ihrer Untersuchung gehören.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 30","erwgr-30",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 36","erwgr-36",[],false]