[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2025_41-erwgr-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2025_41","über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-23","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025R0041",7136810,"ErwGr. 38","erwgr-38",null,"Erwägungsgründe","Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung ist es im Hinblick auf die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern von größter Bedeutung, dass die zuständigen Behörden Zugang zur Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA — Secure Information Exchange Network Application) der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) erhalten. Dieser Zugang sollte begrenzt und im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich die Erfüllung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen, verhältnismäßig sein. Mitgliedstaaten, die die Verordnung (EU) 2016\u002F794 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) anwenden, sollten diesen Zugang gewähren.","REG_2025_41 - Erwägungsgründe - ErwGr. 38\n\nFür die Zwecke der vorliegenden Verordnung ist es im Hinblick auf die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern von größter Bedeutung, dass die zuständigen Behörden Zugang zur Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA — Secure Information Exchange Network Application) der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) erhalten. Dieser Zugang sollte begrenzt und im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich die Erfüllung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen, verhältnismäßig sein. Mitgliedstaaten, die die Verordnung (EU) 2016\u002F794 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) anwenden, sollten diesen Zugang gewähren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 35","erwgr-35",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 41","erwgr-41",[],false]