[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2026_261-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2026_261","zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F1938","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-02","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026R0261",7138687,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Es sind besondere Situationen eingetreten, in denen ein Land, das derzeit noch im Rahmen bestehender langfristiger Lieferverträge für russisches Pipeline-Gas beliefert wird, von den jüngsten Änderungen der Versorgungswege aus der Russischen Föderation, durch die die Möglichkeit entfällt, Gas über diese Versorgungswege einzuführen, besonders betroffen ist, da es nur begrenzte oder gar keine alternativen Transportwege für das vertraglich vereinbarte Gas gibt. Um Abhilfe zu schaffen, stellen Versorger aus anderen Mitgliedstaaten derzeit die Lieferung von Pipeline-Gas im Rahmen kurzfristiger Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation über nicht überlastete Kopplungspunkte sicher. Aufgrund dieser sehr besonderen Situation und um ihnen ausreichend Zeit zu geben, neue Lieferanten zu finden, sollte auch für kurzfristige Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation ein längerer Übergangszeitraum gelten, die verwendet werden, um über die von Änderungen der Versorgungswege für russisches Gas betroffene Binnenländer zu versorgen.","REG_2026_261 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nEs sind besondere Situationen eingetreten, in denen ein Land, das derzeit noch im Rahmen bestehender langfristiger Lieferverträge für russisches Pipeline-Gas beliefert wird, von den jüngsten Änderungen der Versorgungswege aus der Russischen Föderation, durch die die Möglichkeit entfällt, Gas über diese Versorgungswege einzuführen, besonders betroffen ist, da es nur begrenzte oder gar keine alternativen Transportwege für das vertraglich vereinbarte Gas gibt. Um Abhilfe zu schaffen, stellen Versorger aus anderen Mitgliedstaaten derzeit die Lieferung von Pipeline-Gas im Rahmen kurzfristiger Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation über nicht überlastete Kopplungspunkte sicher. Aufgrund dieser sehr besonderen Situation und um ihnen ausreichend Zeit zu geben, neue Lieferanten zu finden, sollte auch für kurzfristige Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation ein längerer Übergangszeitraum gelten, die verwendet werden, um über die von Änderungen der Versorgungswege für russisches Gas betroffene Binnenländer zu versorgen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]