[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2026_261-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2026_261","zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F1938","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-02","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026R0261",7138689,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Um zu verhindern, dass die in den bestehenden Lieferverträgen vorgesehenen Einfuhrmengen erhöht werden, sollten Änderungen bestehender Lieferverträge für die Zwecke dieser Verordnung als neue Verträge angesehen werden, und Erhöhungen der Einfuhrmengen durch die Nutzung vertraglicher Flexibilitätsregelungen sollten vom Übergangszeitraum ausgenommen werden. Ausnahmen sollten für bestimmte Fälle notwendiger Änderungen bestehender Lieferverträge vorgesehen werden, sofern diese nicht zu einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Mengen oder zu einem Aufschub des Lieferzeitpunkts führen. Preisschwankungen infolge einer Preisindexierung, die bereits in bestehenden Lieferverträgen vorgesehen ist, stellen keine Änderung bestehender Lieferverträge dar.","REG_2026_261 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nUm zu verhindern, dass die in den bestehenden Lieferverträgen vorgesehenen Einfuhrmengen erhöht werden, sollten Änderungen bestehender Lieferverträge für die Zwecke dieser Verordnung als neue Verträge angesehen werden, und Erhöhungen der Einfuhrmengen durch die Nutzung vertraglicher Flexibilitätsregelungen sollten vom Übergangszeitraum ausgenommen werden. Ausnahmen sollten für bestimmte Fälle notwendiger Änderungen bestehender Lieferverträge vorgesehen werden, sofern diese nicht zu einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Mengen oder zu einem Aufschub des Lieferzeitpunkts führen. Preisschwankungen infolge einer Preisindexierung, die bereits in bestehenden Lieferverträgen vorgesehen ist, stellen keine Änderung bestehender Lieferverträge dar.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]