[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2026_261-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2026_261","zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F1938","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-02","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026R0261",7138680,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Die Diversifizierung der LNG-Einfuhr ist von wesentlicher Bedeutung, um die Energieversorgungssicherheit innerhalb der Union zu stärken und aufrechtzuerhalten. Um das Risiko zu vermeiden, dass für einen langen Zeitraum reservierte LNG-Terminal-Kapazitäten, die von russischen Unternehmen gehalten werden, dazu genutzt werden, durch Kapazitätshortungspraktiken, wie die Buchung von Verflüssigungs- oder Speicherkapazitäten, ohne diese tatsächlich zu nutzen oder um Wettbewerber an der Nutzung der Infrastruktur zu hindern, Einfuhren aus alternativen Quellen zu behindern, müssen die Regulierungsbehörden und Wettbewerbsbehörden gegebenenfalls die soliden Rechtsinstrumente, die im Rahmen des Energie- und Wettbewerbsrechts der Union und des nationalen Energie- und Wettbewerbsrechts zur Verfügung stehen, in vollem Umfang nutzen. Stellen die Zollbehörden von russischem Gas ausgehende Risiken für die Sicherheit oder Gefahrenabwehr vor dessen Eingang in das Zollgebiet der Union fest, so sollten sie die Bestimmungen über das Risikomanagement der Verordnung (EU) Nr. 952\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Zollkodex der Union“) (4) anwenden, um solche Risiken zu vermeiden.","REG_2026_261 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDie Diversifizierung der LNG-Einfuhr ist von wesentlicher Bedeutung, um die Energieversorgungssicherheit innerhalb der Union zu stärken und aufrechtzuerhalten. Um das Risiko zu vermeiden, dass für einen langen Zeitraum reservierte LNG-Terminal-Kapazitäten, die von russischen Unternehmen gehalten werden, dazu genutzt werden, durch Kapazitätshortungspraktiken, wie die Buchung von Verflüssigungs- oder Speicherkapazitäten, ohne diese tatsächlich zu nutzen oder um Wettbewerber an der Nutzung der Infrastruktur zu hindern, Einfuhren aus alternativen Quellen zu behindern, müssen die Regulierungsbehörden und Wettbewerbsbehörden gegebenenfalls die soliden Rechtsinstrumente, die im Rahmen des Energie- und Wettbewerbsrechts der Union und des nationalen Energie- und Wettbewerbsrechts zur Verfügung stehen, in vollem Umfang nutzen. Stellen die Zollbehörden von russischem Gas ausgehende Risiken für die Sicherheit oder Gefahrenabwehr vor dessen Eingang in das Zollgebiet der Union fest, so sollten sie die Bestimmungen über das Risikomanagement der Verordnung (EU) Nr. 952\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Zollkodex der Union“) (4) anwenden, um solche Risiken zu vermeiden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]