[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2026_697-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2026_697","über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019\u002F633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-03-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026R0697",9703077,"Art. 9","art-9","Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen","KAPITEL III AMTSHILFEMECHANISMUS","(1) Auf Ersuchen einer ersuchenden Durchsetzungsbehörde vollstreckt die ersuchte Durchsetzungsbehörde im Einklang mit ihrem nationalen Recht rechtskräftige Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen oder leitet unverzüglich die Verfahren zur Vollstreckung solcher Entscheidungen ein, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019\u002F633 durch den Mitgliedstaat der ersuchenden Durchsetzungsbehörde erlassen wurden.\n(2) Absatz 1 gilt nur, falls die ersuchende Durchsetzungsbehörde festgestellt hat, dass der Käufer, gegen den die Geldbuße und die anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen vollstreckbar sind, im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der ersuchenden Durchsetzungsbehörde nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt.\n(3) Die ersuchende Durchsetzungsbehörde kann nur um die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung ersuchen.\n(4) Fragen im Zusammenhang mit Verjährungsfristen für die Vollstreckung von Geldbußen, anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen unterliegen dem nationalen Recht des Mitgliedstaats der ersuchten Durchsetzungsbehörde.","REG_2026_697 - KAPITEL III AMTSHILFEMECHANISMUS - Art. 9 Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen\n\n(1) Auf Ersuchen einer ersuchenden Durchsetzungsbehörde vollstreckt die ersuchte Durchsetzungsbehörde im Einklang mit ihrem nationalen Recht rechtskräftige Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen oder leitet unverzüglich die Verfahren zur Vollstreckung solcher Entscheidungen ein, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019\u002F633 durch den Mitgliedstaat der ersuchenden Durchsetzungsbehörde erlassen wurden.\n(2) Absatz 1 gilt nur, falls die ersuchende Durchsetzungsbehörde festgestellt hat, dass der Käufer, gegen den die Geldbuße und die anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen vollstreckbar sind, im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der ersuchenden Durchsetzungsbehörde nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt.\n(3) Die ersuchende Durchsetzungsbehörde kann nur um die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung ersuchen.\n(4) Fragen im Zusammenhang mit Verjährungsfristen für die Vollstreckung von Geldbußen, anderen ebenso wirksamen Sanktionen und einstweiligen Verfügungen unterliegen dem nationalen Recht des Mitgliedstaats der ersuchten Durchsetzungsbehörde.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Ersuchen um Untersuchungsmaßnahmen","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Auskunftsersuchen","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Vertraulichkeit der Informationen","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Kosten","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Mitteilungsmechanismus","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Verfahren für Amtshilfeersuchen","art-12",[],false]