[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2026_697-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2026_697","über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019\u002F633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-03-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026R0697",9703055,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Falls eine weitverbreitete unlautere Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension, an der Käufer und Lieferanten aus mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind, auftreten könnte, sollten die von dieser Praktik betroffenen Durchsetzungsbehörden in der Lage sein, mithilfe eines eigens eingerichteten Systems Warnmeldungen abzugeben, koordinierte Aktionen durchzuführen und einen Koordinator zu benennen, der die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden koordiniert, in deren Hoheitsgebiet die Praktik mutmaßlich auftritt. Um festzustellen, welche Durchsetzungsbehörden von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere der Ort, an dem der Käufer niedergelassen ist, und der Standort der Lieferanten, die betroffen sein könnten. Die Aufdeckung weitverbreiteter unlauterer Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension sollte durch den Austausch von Informationen zwischen den Durchsetzungsbehörden unterstützt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf solche Praktiken besteht. Der Koordinator sollte seine Zuständigkeit im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden ausüben. Alle Durchsetzungsbehörden, die von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten sich frühzeitig und aktiv an der Untersuchung beteiligen, Warnmeldungen an die Kommission und die anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden richten und die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über diese Praktiken austauschen.","REG_2026_697 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nFalls eine weitverbreitete unlautere Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension, an der Käufer und Lieferanten aus mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind, auftreten könnte, sollten die von dieser Praktik betroffenen Durchsetzungsbehörden in der Lage sein, mithilfe eines eigens eingerichteten Systems Warnmeldungen abzugeben, koordinierte Aktionen durchzuführen und einen Koordinator zu benennen, der die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden koordiniert, in deren Hoheitsgebiet die Praktik mutmaßlich auftritt. Um festzustellen, welche Durchsetzungsbehörden von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere der Ort, an dem der Käufer niedergelassen ist, und der Standort der Lieferanten, die betroffen sein könnten. Die Aufdeckung weitverbreiteter unlauterer Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension sollte durch den Austausch von Informationen zwischen den Durchsetzungsbehörden unterstützt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf solche Praktiken besteht. Der Koordinator sollte seine Zuständigkeit im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden ausüben. Alle Durchsetzungsbehörden, die von einer weitverbreiteten unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen sind, sollten sich frühzeitig und aktiv an der Untersuchung beteiligen, Warnmeldungen an die Kommission und die anderen betroffenen Durchsetzungsbehörden richten und die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über diese Praktiken austauschen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]