[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-rom_ii-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"rom_ii","über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0864",13477351,"Art. 8","art-8","Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums","KAPITEL II UNERLAUBTE HANDLUNGEN","(1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird.\n(2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Rechtsakt der Gemeinschaft fallen, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Verletzung begangen wurde.\n(3) Von dem nach diesem Artikel anzuwendenden Recht kann nicht durch eine Vereinbarung nach Artikel 14 abgewichen werden.","ROM_II - KAPITEL II UNERLAUBTE HANDLUNGEN - Art. 8 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums\n\n(1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird.\n(2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Rechtsakt der Gemeinschaft fallen, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Verletzung begangen wurde.\n(3) Von dem nach diesem Artikel anzuwendenden Recht kann nicht durch eine Vereinbarung nach Artikel 14 abgewichen werden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 7","Umweltschädigung","art-7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 5","Produkthaftung","art-5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 9","Arbeitskampfmaßnahmen","art-9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 10","Ungerechtfertigte Bereicherung","art-10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 11","Geschäftsführung ohne Auftrag","art-11",[],false]