[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-sfdr-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"sfdr","über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R2088",13521687,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Ohne harmonisierte Vorschriften der Union über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gegenüber Endanlegern ist davon auszugehen, dass weiterhin unterschiedliche Maßnahmen auf nationaler Ebene getroffen werden und in verschiedenen Finanzdienstleistungsbranchen unterschiedliche Ansätze fortbestehen. Diese divergierenden Maßnahmen und Ansätze würden wegen der großen Unterschiede bei den Offenlegungsstandards auch künftig erhebliche Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Überdies bewirkt die parallele Entwicklung marktbasierter Verfahren, die auf kommerziellen Prioritäten beruhen und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, derzeit eine weitere Fragmentierung des Marktes und könnte Ineffizienzen im Funktionieren des Binnenmarkts in Zukunft noch weiter verschärfen. Unterschiede bei den Offenlegungsstandards und marktbasierten Verfahren machen Vergleiche zwischen verschiedenen Finanzprodukten überaus schwierig, führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für diese Produkte sowie für verschiedene Vertriebskanäle und lassen zusätzliche Hindernisse im Binnenmarkt entstehen. Solche Unterschiede könnten zudem für die Endanleger verwirrend sein und ihre Investitionsentscheidungen verfälschen. Es besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris unterschiedliche nationale Maßnahmen ergreifen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern und nachteilige Auswirkungen für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater haben könnten. Darüber hinaus erschwert das Fehlen harmonisierter Transparenzvorschriften den Endanlegern, unterschiedliche Finanzprodukte in verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken sowie auf nachhaltige Investitionsziele zu vergleichen. 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Überdies bewirkt die parallele Entwicklung marktbasierter Verfahren, die auf kommerziellen Prioritäten beruhen und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, derzeit eine weitere Fragmentierung des Marktes und könnte Ineffizienzen im Funktionieren des Binnenmarkts in Zukunft noch weiter verschärfen. Unterschiede bei den Offenlegungsstandards und marktbasierten Verfahren machen Vergleiche zwischen verschiedenen Finanzprodukten überaus schwierig, führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für diese Produkte sowie für verschiedene Vertriebskanäle und lassen zusätzliche Hindernisse im Binnenmarkt entstehen. Solche Unterschiede könnten zudem für die Endanleger verwirrend sein und ihre Investitionsentscheidungen verfälschen. Es besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris unterschiedliche nationale Maßnahmen ergreifen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern und nachteilige Auswirkungen für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater haben könnten. Darüber hinaus erschwert das Fehlen harmonisierter Transparenzvorschriften den Endanlegern, unterschiedliche Finanzprodukte in verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken sowie auf nachhaltige Investitionsziele zu vergleichen. 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