[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-sup_rl-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"sup_rl","über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0904",17497569,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Der große Prozentsatz an Kunststoffen aus Teilen weggeworfener Fanggeräte, einschließlich zurückgelassener und verlorener Fanggeräte, im Meeresmüll zeigt, dass die geltenden Vorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1224\u002F2009, 2000\u002F59\u002FEG und 2008\u002F98\u002FEG nicht genügend Anreize dafür bieten, diese Geräte an Land zu bringen, um sie dort zu sammeln und zu behandeln. Das System indirekter Gebühren gemäß der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) für das Entladen von Abfällen von Schiffen bietet ein System, um den Anreiz zu nehmen, Abfälle auf See zu verklappen, und garantiert ein Entladerecht. Dieses System sollte jedoch ergänzt werden durch zusätzliche finanzielle Anreize für die Fischer, ihren Fanggeräte-Abfall an Land zurückzubringen, um einen potenziellen Anstieg der zu entrichtenden indirekten Abfallgebühr zu vermeiden. Da Kunststoffbestandteile von Fanggeräten hohes Recyclingpotenzial besitzen, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend dem Verursacherprinzip Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Fanggeräte und Bestandteile von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, einführen, um die getrennte Sammlung des daraus entstehenden Abfalls zu gewährleisten und dessen umweltgerechte Bewirtschaftung, insbesondere durch Recycling, finanzieren zu können.","SUP_RL - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDer große Prozentsatz an Kunststoffen aus Teilen weggeworfener Fanggeräte, einschließlich zurückgelassener und verlorener Fanggeräte, im Meeresmüll zeigt, dass die geltenden Vorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1224\u002F2009, 2000\u002F59\u002FEG und 2008\u002F98\u002FEG nicht genügend Anreize dafür bieten, diese Geräte an Land zu bringen, um sie dort zu sammeln und zu behandeln. Das System indirekter Gebühren gemäß der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) für das Entladen von Abfällen von Schiffen bietet ein System, um den Anreiz zu nehmen, Abfälle auf See zu verklappen, und garantiert ein Entladerecht. Dieses System sollte jedoch ergänzt werden durch zusätzliche finanzielle Anreize für die Fischer, ihren Fanggeräte-Abfall an Land zurückzubringen, um einen potenziellen Anstieg der zu entrichtenden indirekten Abfallgebühr zu vermeiden. Da Kunststoffbestandteile von Fanggeräten hohes Recyclingpotenzial besitzen, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend dem Verursacherprinzip Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Fanggeräte und Bestandteile von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, einführen, um die getrennte Sammlung des daraus entstehenden Abfalls zu gewährleisten und dessen umweltgerechte Bewirtschaftung, insbesondere durch Recycling, finanzieren zu können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]