[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-sup_rl-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"sup_rl","über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0904",17497573,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff zählen zu dem an den Stränden der Union am häufigsten vorgefundenen Meeresmüll. Grund sind ineffiziente Systeme der getrennten Abfallsammlung und die geringe Beteiligung der Verbraucher an diesen Systemen. Es müssen unbedingt wirksamere Systeme der getrennten Abfallsammlung eingerichtet werden. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sollte daher eine Mindestquote für die Getrenntsammlung festgelegt werden. Zwar ist im Rahmen der Verpflichtung zur getrennten Sammlung vorgeschrieben, dass die Abfälle nach Art und Beschaffenheit getrennt zu halten sind, doch sollte es möglich sein, bestimmte Arten von Abfällen zusammen zu sammeln, sofern das nicht ein qualitativ hochwertiges Recycling entsprechend der Abfallhierarchie gemäß Artikel 10 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG beeinträchtigt. Die Festlegung der Quote zur getrennten Sammlung sollte auf der Grundlage der Menge der in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebrachten Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder alternativ auf der Grundlage des Abfallaufkommens an Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff in einem Mitgliedstaat erfolgen. Bei der Berechnung der Menge des Abfallaufkommens in einem Mitgliedstaat sollte das gesamte Abfallaufkommen an Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff berücksichtigt werden, einschließlich der achtlos weggeworfenen Flaschen, die nicht eingesammelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten diese Mindestquote erreichen können, indem sie im Rahmen der Regime der erweiterten Herstellerverantwortung Getrenntsammelquoten für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff oder Pfandsysteme einführen oder andere Maßnahmen durchführen, die sie für zweckdienlich erachten. Das wird die Sammelrate, die Qualität des gesammelten Materials und die Qualität der Recyclate unmittelbar und positiv beeinflussen und für die Recyclingindustrie und den Recyclatemarkt Chancen eröffnen. Damit wird die Erreichung der in der Richtlinie 94\u002F62\u002FEG festgelegten Recyclingziele für Verpackungsabfälle unterstützt.","SUP_RL - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nEinweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff zählen zu dem an den Stränden der Union am häufigsten vorgefundenen Meeresmüll. Grund sind ineffiziente Systeme der getrennten Abfallsammlung und die geringe Beteiligung der Verbraucher an diesen Systemen. Es müssen unbedingt wirksamere Systeme der getrennten Abfallsammlung eingerichtet werden. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sollte daher eine Mindestquote für die Getrenntsammlung festgelegt werden. Zwar ist im Rahmen der Verpflichtung zur getrennten Sammlung vorgeschrieben, dass die Abfälle nach Art und Beschaffenheit getrennt zu halten sind, doch sollte es möglich sein, bestimmte Arten von Abfällen zusammen zu sammeln, sofern das nicht ein qualitativ hochwertiges Recycling entsprechend der Abfallhierarchie gemäß Artikel 10 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG beeinträchtigt. Die Festlegung der Quote zur getrennten Sammlung sollte auf der Grundlage der Menge der in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebrachten Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder alternativ auf der Grundlage des Abfallaufkommens an Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff in einem Mitgliedstaat erfolgen. Bei der Berechnung der Menge des Abfallaufkommens in einem Mitgliedstaat sollte das gesamte Abfallaufkommen an Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff berücksichtigt werden, einschließlich der achtlos weggeworfenen Flaschen, die nicht eingesammelt werden. 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