[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-umv-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"umv","über die Unionsmarke","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1001",13521884,"Art. 10","art-10","Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel","KAPITEL II MATERIELLES MARKENRECHT","Besteht die Gefahr, dass die Verpackung, Etiketten, Anhänger, Sicherheits- oder Echtheitshinweise oder -nachweise oder andere Kennzeichnungsmittel, auf denen die Marke angebracht wird, für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und dass diese Benutzung eine Verletzung der Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 darstellt, so hat der Inhaber der Unionsmarke das Recht, die folgenden Handlungen zu verbieten, wenn diese im geschäftlichen Verkehr vorgenommen werden:\na) das Anbringen eines mit der Unionsmarke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens auf der Verpackung, auf Etiketten, Anhängern, Sicherheits- oder Echtheitshinweisen oder -nachweisen oder anderen Kennzeichnungsmitteln, auf denen die Marke angebracht werden kann;\nb) das Anbieten, Inverkehrbringen oder Besitzen für diese Zwecke oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Verpackungen, Etiketten, Anhängern, Sicherheits- oder Echtheitshinweisen oder -nachweisen oder anderen Kennzeichnungsmitteln, auf denen die Marke angebracht wird.","UMV - KAPITEL II MATERIELLES MARKENRECHT - ABSCHNITT 2 Wirkungen der Unionsmarke - Art. 10 Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel\n\nBesteht die Gefahr, dass die Verpackung, Etiketten, Anhänger, Sicherheits- oder Echtheitshinweise oder -nachweise oder andere Kennzeichnungsmittel, auf denen die Marke angebracht wird, für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und dass diese Benutzung eine Verletzung der Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 darstellt, so hat der Inhaber der Unionsmarke das Recht, die folgenden Handlungen zu verbieten, wenn diese im geschäftlichen Verkehr vorgenommen werden:\na) das Anbringen eines mit der Unionsmarke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens auf der Verpackung, auf Etiketten, Anhängern, Sicherheits- oder Echtheitshinweisen oder -nachweisen oder anderen Kennzeichnungsmitteln, auf denen die Marke angebracht werden kann;\nb) das Anbieten, Inverkehrbringen oder Besitzen für diese Zwecke oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Verpackungen, Etiketten, Anhängern, Sicherheits- oder Echtheitshinweisen oder -nachweisen oder anderen Kennzeichnungsmitteln, auf denen die Marke angebracht wird.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Wirkungen der Unionsmarke",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 9","Rechte aus der Unionsmarke","art-9",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 8","Relative Eintragungshindernisse","art-8",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 7","Absolute Eintragungshindernisse","art-7",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 11","Zeitpunkt, ab dem Rechte Dritten entgegengehalten werden können","art-11",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 12","Wiedergabe der Unionsmarke in einem Wörterbuch","art-12",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 13","Untersagung der Benutzung der Unionsmarke, die für einen Agenten oder Vertreter eingetragen ist","art-13",[],false]