[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-umv-art-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"umv","über die Unionsmarke","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1001",13521885,"Art. 11","art-11","Zeitpunkt, ab dem Rechte Dritten entgegengehalten werden können","KAPITEL II MATERIELLES MARKENRECHT","(1) Rechte aus der Unionsmarke können Dritten erst nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke entgegengehalten werden.\n(2) Es kann eine angemessene Entschädigung für Handlungen verlangt werden, die nach Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke vorgenommen werden und die nach Veröffentlichung der Eintragung aufgrund der Veröffentlichung verboten wären.\n(3) Ein angerufenes Gericht trifft bis zur Veröffentlichung der Eintragung keine Entscheidung in der Hauptsache.","UMV - KAPITEL II MATERIELLES MARKENRECHT - ABSCHNITT 2 Wirkungen der Unionsmarke - Art. 11 Zeitpunkt, ab dem Rechte Dritten entgegengehalten werden können\n\n(1) Rechte aus der Unionsmarke können Dritten erst nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke entgegengehalten werden.\n(2) Es kann eine angemessene Entschädigung für Handlungen verlangt werden, die nach Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke vorgenommen werden und die nach Veröffentlichung der Eintragung aufgrund der Veröffentlichung verboten wären.\n(3) Ein angerufenes Gericht trifft bis zur Veröffentlichung der Eintragung keine Entscheidung in der Hauptsache.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Wirkungen der Unionsmarke",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 10","Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel","art-10",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 9","Rechte aus der Unionsmarke","art-9",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 8","Relative Eintragungshindernisse","art-8",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 12","Wiedergabe der Unionsmarke in einem Wörterbuch","art-12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 13","Untersagung der Benutzung der Unionsmarke, die für einen Agenten oder Vertreter eingetragen ist","art-13",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 14","Beschränkung der Wirkungen der Unionsmarke","art-14",[],false]