[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-umv-art-151-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"umv","über die Unionsmarke","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1001",13522030,"Art. 151","art-151","Aufgaben des Amtes","KAPITEL XII DAS AMT","(1) Das Amt nimmt folgende Aufgaben wahr: a) Verwaltung und Förderung des mit dieser Verordnung eingerichteten Markensystems der Union; b) Verwaltung und Förderung des mit der Verordnung (EG) Nr. 6\u002F2002 des Rates (20) geschaffenen Geschmacksmustersystems der Europäischen Union; c) Förderung der Abstimmung von Verfahren und Instrumentarien im Bereich des Marken- und Geschmacksmusterwesens in Zusammenarbeit mit den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten einschließlich des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum; d) die in der Verordnung (EU) Nr. 386\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) genannten Aufgaben; e) die ihm mit der Richtlinie 2012\u002F28\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (22) übertragenen Aufgaben.\n(2) Bei der Wahrnehmung der ihm in Absatz 1 übertragenen Aufgaben arbeitet das Amt mit Institutionen, Behörden, Einrichtungen, Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz sowie internationalen und Nichtregierungsorganisationen zusammen.\n(3) Das Amt kann den Parteien freiwillige Mediationsdienste zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung anbieten.","UMV - KAPITEL XII DAS AMT - ABSCHNITT 2 Aufgaben des Amtes und Zusammenarbeit zwecks besserer Abstimmung - Art. 151 Aufgaben des Amtes\n\n(1) Das Amt nimmt folgende Aufgaben wahr: a) Verwaltung und Förderung des mit dieser Verordnung eingerichteten Markensystems der Union; b) Verwaltung und Förderung des mit der Verordnung (EG) Nr. 6\u002F2002 des Rates (20) geschaffenen Geschmacksmustersystems der Europäischen Union; c) Förderung der Abstimmung von Verfahren und Instrumentarien im Bereich des Marken- und Geschmacksmusterwesens in Zusammenarbeit mit den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten einschließlich des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum; d) die in der Verordnung (EU) Nr. 386\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) genannten Aufgaben; e) die ihm mit der Richtlinie 2012\u002F28\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (22) übertragenen Aufgaben.\n(2) Bei der Wahrnehmung der ihm in Absatz 1 übertragenen Aufgaben arbeitet das Amt mit Institutionen, Behörden, Einrichtungen, Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz sowie internationalen und Nichtregierungsorganisationen zusammen.\n(3) Das Amt kann den Parteien freiwillige Mediationsdienste zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung anbieten.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Aufgaben des Amtes und Zusammenarbeit zwecks besserer Abstimmung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 150","Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen","art-150",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 149","Transparenz","art-149",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 148","Übersetzungen","art-148",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 152","Zusammenarbeit zwecks besserer Abstimmung von Verfahren und Instrumentarien","art-152",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 153","Aufgaben des Verwaltungsrats","art-153",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 154","Zusammensetzung des Verwaltungsrats","art-154",[],false]