[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-umv-art-58-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":110},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"umv","über die Unionsmarke","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1001",13521933,"Art. 58","art-58","Verfallsgründe","KAPITEL VI VERZICHT, VERFALL UND NICHTIGKEIT","(1) Die Unionsmarke wird auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für verfallen erklärt, a) wenn die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren in der Union für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, nicht ernsthaft benutzt worden ist und keine berechtigten Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen; der Verfall der Rechte des Inhabers kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Antragstellung oder vor Erhebung der Widerklage die Benutzung der Marke ernsthaft begonnen oder wieder aufgenommen worden ist; wird die Benutzung jedoch innerhalb eines nicht vor Ablauf des ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren der Nichtbenutzung beginnenden Zeitraums von drei Monaten vor Antragstellung oder vor Erhebung der Widerklage begonnen oder wieder aufgenommen, so bleibt sie unberücksichtigt, sofern die Vorbereitungen für die erstmalige oder die erneute Benutzung erst stattgefunden haben, nachdem der Inhaber Kenntnis davon erhalten hat, dass der Antrag gestellt oder die Widerklage erhoben werden könnte; b) wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist; c) wenn die Marke infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit seiner Zustimmung für Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen irrezuführen.\n(2) Liegt ein Verfallsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Unionsmarke eingetragen ist, so wird sie nur für diese Waren oder Dienstleistungen für verfallen erklärt.","UMV - KAPITEL VI VERZICHT, VERFALL UND NICHTIGKEIT - ABSCHNITT 2 Verfallsgründe - Art. 58 Verfallsgründe\n\n(1) Die Unionsmarke wird auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für verfallen erklärt, a) wenn die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren in der Union für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, nicht ernsthaft benutzt worden ist und keine berechtigten Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen; der Verfall der Rechte des Inhabers kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Antragstellung oder vor Erhebung der Widerklage die Benutzung der Marke ernsthaft begonnen oder wieder aufgenommen worden ist; wird die Benutzung jedoch innerhalb eines nicht vor Ablauf des ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren der Nichtbenutzung beginnenden Zeitraums von drei Monaten vor Antragstellung oder vor Erhebung der Widerklage begonnen oder wieder aufgenommen, so bleibt sie unberücksichtigt, sofern die Vorbereitungen für die erstmalige oder die erneute Benutzung erst stattgefunden haben, nachdem der Inhaber Kenntnis davon erhalten hat, dass der Antrag gestellt oder die Widerklage erhoben werden könnte; b) wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist; c) wenn die Marke infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit seiner Zustimmung für Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen irrezuführen.\n(2) Liegt ein Verfallsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Unionsmarke eingetragen ist, so wird sie nur für diese Waren oder Dienstleistungen für verfallen erklärt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Verfallsgründe",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 57","Verzicht","art-57",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 56","Teilung der Eintragung","art-56",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 55","Änderung des Namens oder der Anschrift","art-55",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 59","Absolute Nichtigkeitsgründe","art-59",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 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Eigentum","ECLI:EU:T:2026:49","Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke Genussländer – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 18 Abs. 1 Buchst. a und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Art der Benutzung der Marke – Form, die in Bestandteilen abweicht, durch die die Unterscheidungskraft nicht beeinflusst wird","2026-01-28","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62025TJ0046",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"T-549\u002F24 – Schönegger Käse-Alm GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2026:3","Unionsmarke – Verfahren zur Erklärung des Verfalls – Unionswortmarke Rebell – Erklärung des teilweisen Verfalls – Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht ergangen ist – Art. 72 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Unterbrechung des Verfahrens – Art. 106 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017\u002F1001 – Wiederaufnahme des Verfahrens – Art. 72 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018\u002F625 – Antrag auf Erklärung des Verfalls – Art. 63 Abs. 1 der Verordnung 2017\u002F1001 – Zustellung an Vertreter – Art. 60 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2018\u002F625","2026-01-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62024TJ0549",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":56},"T-536\u002F24 – Schöffel Sportbekleidung GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2025:1118","Unionsmarke – Verfallsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke Schöffel Ich bin raus. – Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – 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Unionsbildmarke Lav – Art. 18 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Nachweis der ernsthaften Benutzung – Beweiswürdigung – Unangemessene oder übermäßige Beweislast – Grundsatz der guten Verwaltung – Art. 41 der Charta der Grundrechte","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62024TJ0564",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":89,"date":90,"source_url":91,"source_type":56},"T-333\u002F24 – Huda Beauty Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2025:947","Unionsmarke – Verfahren zur Erklärung des Verfalls – Unionswortmarke déjà-vu – Ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der ernsthaften Benutzung – Zeit der Benutzung – Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 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Zulässigkeit","2025-09-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62024TJ0032_EXT",{"title":99,"ecli":100,"leitsatz":101,"date":102,"source_url":103,"source_type":56},"T-144\u002F24 – Bouwbenodigdheden Hoogeveen BV gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2025:700","Unionsmarke – Verfahren zur Erklärung des Verfalls – Unionswortmarke BIENENBEISSER – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Nachweis der ernsthaften Benutzung – Benutzung für die Waren, für die die Marke eingetragen ist – Rolle der Nizzaer Klassifikation – Homogene Gruppe von Waren – Entlüftungsöffnungen – Begründungspflicht","2025-07-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62024TJ0144",{"title":105,"ecli":106,"leitsatz":107,"date":108,"source_url":109,"source_type":56},"T-1104\u002F23 – Ferrari SpA gegen Amt der Europäischen Union für 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