[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-umv-art-74-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":75},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"umv","über die Unionsmarke","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1001",13521949,"Art. 74","art-74","Unionskollektivmarken","KAPITEL VIII SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN ÜBER UNIONSKOLLEKTIVMARKEN UND UNIONSGEWÄHRLEISTUNGSMARKEN","(1) Eine Kollektivmarke der Europäischen Union (im Folgenden „Unionskollektivmarke“) ist eine Unionsmarke, die bei der Anmeldung als solche bezeichnet wird und dazu dienen kann, Waren und Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern, die nach dem für sie maßgebenden Recht die Fähigkeit haben, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen und vor Gericht zu stehen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unionskollektivmarken anmelden.\n(2) Abweichend von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c können Unionskollektivmarken im Sinne des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können. Die Unionskollektivmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, solche Zeichen oder Angaben im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht; insbesondere kann eine solche Marke einem Dritten, der zur Benutzung einer geografischen Bezeichnung berechtigt ist, nicht entgegengehalten werden.\n(3) Auf Unionskollektivmarken sind die Kapitel I bis VII und IX bis XIV anzuwenden, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.","UMV - KAPITEL VIII SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN ÜBER UNIONSKOLLEKTIVMARKEN UND UNIONSGEWÄHRLEISTUNGSMARKEN - ABSCHNITT 1 Unionskollektivmarken - Art. 74 Unionskollektivmarken\n\n(1) Eine Kollektivmarke der Europäischen Union (im Folgenden „Unionskollektivmarke“) ist eine Unionsmarke, die bei der Anmeldung als solche bezeichnet wird und dazu dienen kann, Waren und Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern, die nach dem für sie maßgebenden Recht die Fähigkeit haben, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen und vor Gericht zu stehen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unionskollektivmarken anmelden.\n(2) Abweichend von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c können Unionskollektivmarken im Sinne des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können. Die Unionskollektivmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, solche Zeichen oder Angaben im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht; insbesondere kann eine solche Marke einem Dritten, der zur Benutzung einer geografischen Bezeichnung berechtigt ist, nicht entgegengehalten werden.\n(3) Auf Unionskollektivmarken sind die Kapitel I bis VII und IX bis XIV anzuwenden, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 1 Unionskollektivmarken",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 73","Übertragung von Befugnissen","art-73",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 72","Klage beim Gerichtshof","art-72",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 71","Entscheidung über die Beschwerde","art-71",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 75","Satzung der Unionskollektivmarke","art-75",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 76","Zurückweisung der Anmeldung","art-76",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 77","Bemerkungen Dritter","art-77",[50,57,63,69],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"T-2\u002F21 – Emmentaler Switzerland gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2023:278","Unionsmarke – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Wortmarke EMMENTALER – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Kollektivmarke – Art. 74 Abs. 2 der Verordnung 2017\u002F1001 – Begründungspflicht – Art. 94 der Verordnung 2017\u002F1001","2023-05-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62021TJ0002","eurlex_caselaw",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"C-766\u002F18 – Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:C:2020:170","Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207\u002F2009 – Widerspruch – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Verwechslungsgefahr – Beurteilungskriterien – Anwendbarkeit im Fall einer älteren Kollektivmarke – Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen","2020-03-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62018CJ0766",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"T-13\u002F18 – Crédit Mutuel Arkéa gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2019:673","Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke Crédit Mutuel – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Anschlussklage – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017\u002F1001 – Art. 59 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der Verordnung 2017\u002F1001","2019-09-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62018TJ0013",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":56},"T-253\u002F17 – Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum","ECLI:EU:T:2018:909","Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionskollektivbildmarke, die einen Kreis mit zwei Pfeilen darstellt – Ernsthafte Benutzung der Marke – Teilweiser Verfall – Erklärung des teilweisen Verfalls – Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207\u002F2009 (jetzt Art. 18 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2017\u002F1001) – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207\u002F2009 (jetzt Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017\u002F1001) – Regel 22 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2868\u002F95 (jetzt Art. 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung [EU] 2018\u002F625) – Anbringen der Marke auf Verpackungen – Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise","2018-12-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62017TJ0253",false]