[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-vrrl-art-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"vrrl","über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93\u002F13\u002FEWG des Rates und der Richtlinie 1999\u002F44\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85\u002F577\u002FEWG des Rates und der Richtlinie 97\u002F7\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0083",17497842,"Art. 20","art-20","Risikoübergang","KAPITEL IV SONSTIGE VERBRAUCHERRECHTE","Bei Verträgen, bei denen der Unternehmer die Waren an den Verbraucher versendet, geht das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren auf den Verbraucher über, wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Unbeschadet der Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Beförderer geht das Risiko mit der Übergabe an den Beförderer jedoch auf den Verbraucher über, wenn der Beförderer vom Verbraucher mit der Beförderung der Waren beauftragt wurde und diese Option nicht vom Unternehmer angeboten wurde.","VRRL - KAPITEL IV SONSTIGE VERBRAUCHERRECHTE - Art. 20 Risikoübergang\n\nBei Verträgen, bei denen der Unternehmer die Waren an den Verbraucher versendet, geht das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren auf den Verbraucher über, wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Unbeschadet der Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Beförderer geht das Risiko mit der Übergabe an den Beförderer jedoch auf den Verbraucher über, wenn der Beförderer vom Verbraucher mit der Beförderung der Waren beauftragt wurde und diese Option nicht vom Unternehmer angeboten wurde.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 19","Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel","art-19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 18","Lieferung","art-18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 17","Geltungsbereich","art-17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 21","Telefonische Kommunikation","art-21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 22","Zusätzliche Zahlungen","art-22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 23","Rechtsdurchsetzung","art-23",[],false]