[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-vrrl-erwgr-60-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"vrrl","über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93\u002F13\u002FEWG des Rates und der Richtlinie 1999\u002F44\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85\u002F577\u002FEWG des Rates und der Richtlinie 97\u002F7\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0083",17497812,"ErwGr. 60","erwgr-60",null,"Erwägungsgründe","Da die Richtlinie 2005\u002F29\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (13) die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht bestellt hat, verbietet, jedoch für diesen Fall keinen vertraglichen Rechtsbehelf vorsieht, ist es erforderlich, nunmehr in dieser Richtlinie als vertraglichen Rechtsbehelf vorzusehen, dass der Verbraucher von der Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung für derartige unbestellte Lieferungen oder Erbringungen befreit ist.","VRRL - Erwägungsgründe - ErwGr. 60\n\nDa die Richtlinie 2005\u002F29\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (13) die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht bestellt hat, verbietet, jedoch für diesen Fall keinen vertraglichen Rechtsbehelf vorsieht, ist es erforderlich, nunmehr in dieser Richtlinie als vertraglichen Rechtsbehelf vorzusehen, dass der Verbraucher von der Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung für derartige unbestellte Lieferungen oder Erbringungen befreit ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 58","erwgr-58",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 57","erwgr-57",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 63","erwgr-63",[],false]