[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-_daprv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":28,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"_daprv","Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002F_daprv\u002Fxml.zip",9784456,"§ 2","2","Errichten der Prüfungsausschüsse","Prüfungsausschuss und Prüferdelegation","(1) Für die Durchführung der Abschlussprüfungen errichtet die zuständige Stelle für jeden Ausbildungsberuf einen Prüfungsausschuss.\n(2) Bei Bedarf können für einen Ausbildungsberuf jedoch auch mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Ein Bedarf liegt insbesondere vor, 1.wenn eine große Zahl an Prüflingen die Abschlussprüfung absolviert oder\n2.wenn in der Ausbildungsordnung besondere Anforderungen in der Abschlussprüfung vorgesehen sind.","_DAPRV - Abschlussprüfung - Prüfungsausschuss und Prüferdelegation - § 2 Errichten der Prüfungsausschüsse\n\n(1) Für die Durchführung der Abschlussprüfungen errichtet die zuständige Stelle für jeden Ausbildungsberuf einen Prüfungsausschuss.\n(2) Bei Bedarf können für einen Ausbildungsberuf jedoch auch mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Ein Bedarf liegt insbesondere vor, 1.wenn eine große Zahl an Prüflingen die Abschlussprüfung absolviert oder\n2.wenn in der Ausbildungsordnung besondere Anforderungen in der Abschlussprüfung vorgesehen sind.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[29,33,37],{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 3","Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse","3",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 4","Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle","4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Zusammensetzung der Prüferdelegation","5",[],false]