[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-_daprv-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"_daprv","Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002F_daprv\u002Fxml.zip",9784485,"§ 31","31","Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen","Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung","(1) Bei der Beratung über die Bewertung in den einzelnen Prüfungsbereichen dürfen nur diejenigen Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation, die die Prüfungsleistung abgenommen und abschließend bewertet haben, anwesend sein.\n(2) Bei der Beratung über die Abschlussprüfung insgesamt dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.","_DAPRV - Abschlussprüfung - Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung - § 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen\n\n(1) Bei der Beratung über die Bewertung in den einzelnen Prüfungsbereichen dürfen nur diejenigen Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation, die die Prüfungsleistung abgenommen und abschließend bewertet haben, anwesend sein.\n(2) Bei der Beratung über die Abschlussprüfung insgesamt dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 30","Bewertungsschlüssel","30",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 29","Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung","29",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 28","Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung","28",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 32","Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter","32",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 33","Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung","33",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 34","Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung","34",[],false]