[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-_daprv-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"_daprv","Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002F_daprv\u002Fxml.zip",9784486,"§ 32","32","Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter","Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung","Als Gutachter nach § 39 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes sollen Personen nicht tätig werden, wenn sie als Mitglieder des Prüfungsausschusses von der Mitwirkung an der Abschlussprüfung auszuschließen wären.","_DAPRV - Abschlussprüfung - Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung - § 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter\n\nAls Gutachter nach § 39 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes sollen Personen nicht tätig werden, wenn sie als Mitglieder des Prüfungsausschusses von der Mitwirkung an der Abschlussprüfung auszuschließen wären.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Bewertungsschlüssel","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 33","Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung","33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 34","Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung","34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 35","Bekanntgabe von Bewertungen","35",[],false]