[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-_nschutzv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"_nschutzv","Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-01-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002F_nschutzv\u002Fxml.zip",9784554,"§ 3","3","Sicherheitsbeauftragte",null,"(1) Spätestens zwei Wochen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Betreiber einer europäisch kritischen Anlage der Bundesnetzagentur zum Schutz des Übertragungsnetzes die Bestimmung einer oder eines Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen.\n(2) Die oder der Sicherheitsbeauftragte ist Kontaktperson der Behörden in Sicherheitsfragen und soll über den Bericht nach § 1 und die Sicherheitspläne nach § 4 Auskunft geben können.","_NSCHUTZV - § 3 Sicherheitsbeauftragte\n\n(1) Spätestens zwei Wochen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Betreiber einer europäisch kritischen Anlage der Bundesnetzagentur zum Schutz des Übertragungsnetzes die Bestimmung einer oder eines Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen.\n(2) Die oder der Sicherheitsbeauftragte ist Kontaktperson der Behörden in Sicherheitsfragen und soll über den Bericht nach § 1 und die Sicherheitspläne nach § 4 Auskunft geben können.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Festlegung europäisch kritischer Anlagen","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Bericht der Übertragungsnetzbetreiber","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Sicherheitspläne","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Bestätigung des Sicherheitsplans und Beanstandungen","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Einstufung als Verschlusssache","6",[],false]