[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aa_gerstv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aa_gerstv","Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur\nÜberführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und\nSonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-05-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faa_gerstv\u002Fxml.zip",9784266,"§ 3","3","Erstattung der Verwaltungskosten",null,"Der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zur Durchführung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes erforderliche Verwaltungskosten im Jahre 2016 in Höhe von 10 Millionen Euro erstattet. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2017 jährlich um 0,5 Millionen Euro vermindert. In einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahre 2021, ist der Erstattungsbetrag auf seine Angemessenheit zu überprüfen.","AA_GERSTV - § 3 Erstattung der Verwaltungskosten\n\nDer Deutschen Rentenversicherung Bund werden zur Durchführung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes erforderliche Verwaltungskosten im Jahre 2016 in Höhe von 10 Millionen Euro erstattet. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2017 jährlich um 0,5 Millionen Euro vermindert. In einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahre 2021, ist der Erstattungsbetrag auf seine Angemessenheit zu überprüfen.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Berechnung der Erstattungsbeträge bei Renten und sonstigen Leistungen","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Erstattungsfähige Aufwendungen","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Erfassung der Aufwendungen","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Vorschüsse","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Durchführung des Erstattungsverfahrens und der Abrechnung","6",[],false]