[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-abfbeauftrv_2017-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"abfbeauftrv_2017","Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fabfbeauftrv_2017\u002Fxml.zip",9784640,"§ 7","7","Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten","Allgemeine Vorschriften","Die zuständige Behörde hat auf Antrag den zur Bestellung Verpflichteten von seiner Pflicht zu befreien, wenn die Bestellung im Einzelfall im Hinblick auf die Größe der Anlage, des Rücknahmesystems oder der Rücknahmestelle oder auf die Art oder Menge der entstehenden, angelieferten oder zurückgenommenen Abfälle nicht erforderlich ist.","ABFBEAUFTRV_2017 - Allgemeine Vorschriften - § 7 Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten\n\nDie zuständige Behörde hat auf Antrag den zur Bestellung Verpflichteten von seiner Pflicht zu befreien, wenn die Bestellung im Einzelfall im Hinblick auf die Größe der Anlage, des Rücknahmesystems oder der Rücknahmestelle oder auf die Art oder Menge der entstehenden, angelieferten oder zurückgenommenen Abfälle nicht erforderlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Abfallbeauftragter für Konzerne","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Gemeinsamer Abfallbeauftragter","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Zuverlässigkeit","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Fachkunde","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Übergangsvorschriften","10",[],false]