[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-abgg-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"abgg","Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen\nBundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-02-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fabgg\u002Fxml.zip",9784846,"§ 15","15","Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder","Leistungen an Mitglieder des Bundestages","Bezieht ein Mitglied des Bundestages an einem Tag, an dem es sich in die Anwesenheitsliste des Bundestages eingetragen hat, Tage- oder Sitzungsgelder aus anderen öffentlichen Kassen, so werden 20 Euro von der monatlichen Kostenpauschale einbehalten, jedoch nicht mehr als die aus anderen öffentlichen Kassen geleisteten Tage- oder Sitzungsgelder. Das gleiche gilt für Auslandsdienstreisen, die auf einen Sitzungstag fallen.","ABGG - Leistungen an Mitglieder des Bundestages - § 15 Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder\n\nBezieht ein Mitglied des Bundestages an einem Tag, an dem es sich in die Anwesenheitsliste des Bundestages eingetragen hat, Tage- oder Sitzungsgelder aus anderen öffentlichen Kassen, so werden 20 Euro von der monatlichen Kostenpauschale einbehalten, jedoch nicht mehr als die aus anderen öffentlichen Kassen geleisteten Tage- oder Sitzungsgelder. Das gleiche gilt für Auslandsdienstreisen, die auf einen Sitzungstag fallen.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Kürzung der Kostenpauschale","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Amtsausstattung","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Dienstreisen","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Übergangsgeld","18",[],false]