[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-abgg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"abgg","Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen\nBundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-02-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fabgg\u002Fxml.zip",9784835,"§ 4","4","Berufs- und Betriebszeiten","Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf","(1) Die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag ist nach Beendigung des Mandats auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit anzurechnen.\n(2) Im Rahmen einer bestehenden betrieblichen oder überbetrieblichen Altersversorgung wird die Anrechnung nach Absatz 1 nur im Hinblick auf die Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen.","ABGG - Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf - § 4 Berufs- und Betriebszeiten\n\n(1) Die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag ist nach Beendigung des Mandats auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit anzurechnen.\n(2) Im Rahmen einer bestehenden betrieblichen oder überbetrieblichen Altersversorgung wird die Anrechnung nach Absatz 1 nur im Hinblick auf die Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Wahlvorbereitungsurlaub","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Schutz der freien Mandatsausübung","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Dienstzeiten im öffentlichen Dienst","7",[],false]