[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-advermig_1976-9a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"advermig_1976","Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-07-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fadvermig_1976\u002Fxml.zip",9784782,"§ 9a","9a","Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption","Adoptionsvermittlung und Begleitung","(1) Nimmt ein Ehegatte ein Kind seines Ehegatten allein an, so müssen sich vor Abgabe ihrer notwendigen Erklärungen und Anträge zur Adoption von der Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 1 und 3) nach § 9 Absatz 1 beraten lassen: 1.die Eltern des anzunehmenden Kindes,\n2.der Annehmende und\n3.das Kind gemäß § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.\n(2) Die Adoptionsvermittlungsstelle hat über die Beratung eine Bescheinigung auszustellen.\n(3) Die Beratung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn 1.er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande ist,\n2.sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist,\n3.seine Einwilligung nach § 1748 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt wird oder\n4.es sich um den abgebenden Elternteil handelt und dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.\n(4) Die Beratungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist. Die Beratungspflicht des annehmenden und des verbleibenden Elternteils bleibt bestehen, wenn das Kind im Ausland geboren wurde und der abgebende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.\n(5) In den Fällen des § 1766a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.","ADVERMIG_1976 - Adoptionsvermittlung und Begleitung - § 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption\n\n(1) Nimmt ein Ehegatte ein Kind seines Ehegatten allein an, so müssen sich vor Abgabe ihrer notwendigen Erklärungen und Anträge zur Adoption von der Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 1 und 3) nach § 9 Absatz 1 beraten lassen: 1.die Eltern des anzunehmenden Kindes,\n2.der Annehmende und\n3.das Kind gemäß § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.\n(2) Die Adoptionsvermittlungsstelle hat über die Beratung eine Bescheinigung auszustellen.\n(3) Die Beratung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn 1.er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande ist,\n2.sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist,\n3.seine Einwilligung nach § 1748 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt wird oder\n4.es sich um den abgebenden Elternteil handelt und dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.\n(4) Die Beratungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist. Die Beratungspflicht des annehmenden und des verbleibenden Elternteils bleibt bestehen, wenn das Kind im Ausland geboren wurde und der abgebende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.\n(5) In den Fällen des § 1766a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Anspruch auf Adoptionsbegleitung","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8b","Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption","8b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8a","Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption","8a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9b","Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben","9b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9c","Vermittlungsakten","9c",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9d","Durchführungsbestimmungen","9d",[],false]