[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aeg_1994-12c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aeg_1994","Allgemeines Eisenbahngesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1993-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faeg_1994\u002Fxml.zip",9785404,"§ 12c","12c","Nachweis der Behinderung",null,"Steht den Fahrgästen nach Artikel 11 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2021\u002F782 wegen einer Behinderung das Recht zu, einen Fahrausweis im Zug zu erwerben, so können die Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen festlegen, dass jene Fahrgäste, die einen Fahrausweis im Zug erwerben möchten, einen amtlichen Nachweis der Behinderung vorlegen müssen. Eine solche Regelung muss die Möglichkeit vorsehen, dass der Fahrgast nachträglich nachweisen kann, zum Zeitpunkt der Beförderung Inhaber eines gültigen Nachweises nach Satz 1 gewesen zu sein.","AEG_1994 - § 12c Nachweis der Behinderung\n\nSteht den Fahrgästen nach Artikel 11 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2021\u002F782 wegen einer Behinderung das Recht zu, einen Fahrausweis im Zug zu erwerben, so können die Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen festlegen, dass jene Fahrgäste, die einen Fahrausweis im Zug erwerben möchten, einen amtlichen Nachweis der Behinderung vorlegen müssen. Eine solche Regelung muss die Möglichkeit vorsehen, dass der Fahrgast nachträglich nachweisen kann, zum Zeitpunkt der Beförderung Inhaber eines gültigen Nachweises nach Satz 1 gewesen zu sein.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12b","Elektronische Kommunikation bei Erstattungs- und Entschädigungsanträgen nach der Verordnung (EU) 2021\u002F782","12b",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12a","Fahrgastinformationen","12a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 12","Tarife","12",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Anschluß an andere Eisenbahnen","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Versicherungspflicht","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 14a","Ausnahmen von der Versicherungspflicht","14a",[],false]