[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aeg_1994-18f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aeg_1994","Allgemeines Eisenbahngesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1993-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faeg_1994\u002Fxml.zip",9785422,"§ 18f","18f","Veröffentlichung im Internet",null,"Wird der Plan nicht nach § 18a Absatz 3 Satz 1, § 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, ist dieser vom Träger des Vorhabens auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. § 23 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt entsprechend. Maßgeblich ist der Inhalt des im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Einsicht ausgelegten Plans. Hierauf ist bei der Veröffentlichung hinzuweisen.","AEG_1994 - § 18f Veröffentlichung im Internet\n\nWird der Plan nicht nach § 18a Absatz 3 Satz 1, § 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, ist dieser vom Träger des Vorhabens auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. § 23 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt entsprechend. Maßgeblich ist der Inhalt des im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Einsicht ausgelegten Plans. Hierauf ist bei der Veröffentlichung hinzuweisen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 18e","Rechtsbehelfe","18e",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 18d","Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens","18d",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 18c","Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung","18c",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 18g","Prognostizierte Verkehrsentwicklung","18g",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 19","Veränderungssperre, Vorkaufsrecht","19",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 20","Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz","20",[],false]