[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-afbg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"afbg","Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-04-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fafbg\u002Fxml.zip",9785901,"§ 4","4","Fernunterrichtslehrgänge","Förderungsfähige Maßnahmen","Förderung als Teilzeitmaßnahme wird für die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang geleistet, wenn der Lehrgang nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet wird und die Voraussetzungen des § 2 erfüllt werden. Die Mindestdauer nach § 2 Absatz 3 und die Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 und 2 sind nach der Anzahl der durchschnittlich für die Bearbeitung der Fernlehrbriefe benötigten Zeitstunden und der Anzahl der für Präsenzphasen vorgesehenen Unterrichtsstunden zu bemessen.","AFBG - Förderungsfähige Maßnahmen - § 4 Fernunterrichtslehrgänge\n\nFörderung als Teilzeitmaßnahme wird für die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang geleistet, wenn der Lehrgang nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet wird und die Voraussetzungen des § 2 erfüllt werden. Die Mindestdauer nach § 2 Absatz 3 und die Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 und 2 sind nach der Anzahl der durchschnittlich für die Bearbeitung der Fernlehrbriefe benötigten Zeitstunden und der Anzahl der für Präsenzphasen vorgesehenen Unterrichtsstunden zu bemessen.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Ausschluss der Förderung","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2a","Anforderungen an Träger der Maßnahmen","2a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Anforderungen an förderfähige Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 4a","Mediengestützte Lehrgänge","4a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 5","Fortbildung im In- und Ausland","5",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 6","Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan","6",[],false]