[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-agebv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"agebv","Allgemeine Gebührenverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-02-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fagebv\u002Fxml.zip",9785102,"§ 8","8","Verteilung der Gemeinkosten","Ermittlung der kostendeckenden Gebühr","(1) Für die Verteilung der Gemeinkosten sind sachgerechte Maßstäbe anzuwenden, die an den für die gebührenfähige Leistung erforderlichen Zeit-, Personal- oder Sachaufwand anknüpfen sollen.\n(2) Ist eine Verteilung der Gemeinkosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich, so werden sie mit einem angemessenen prozentualen Zuschlag auf die Einzelkosten angesetzt.","AGEBV - Ermittlung der kostendeckenden Gebühr - § 8 Verteilung der Gemeinkosten\n\n(1) Für die Verteilung der Gemeinkosten sind sachgerechte Maßstäbe anzuwenden, die an den für die gebührenfähige Leistung erforderlichen Zeit-, Personal- oder Sachaufwand anknüpfen sollen.\n(2) Ist eine Verteilung der Gemeinkosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich, so werden sie mit einem angemessenen prozentualen Zuschlag auf die Einzelkosten angesetzt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Kalkulatorische Kosten","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Gegenstand der Kostenermittlung","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Berücksichtigung der Auslagen","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Festgebühr","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Zeitgebühr","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Rahmengebühr","11",[],false]