[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-agebv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"agebv","Allgemeine Gebührenverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-02-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fagebv\u002Fxml.zip",9785111,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)","Inkrafttreten","(Fundstelle: BGBl.\nI 2021, 210 – 215)\nBesondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)Kostenblock\tBesoldungs- oder Entgeltgruppe\u002FZweckbestimmung\tFesttitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes\n1.\nPersonaleinzelkosten\n1.1 Beamtinnen und Beamte\n1.1.1 steuerpflichtes Brutto\tA 3\nA 4\nA 5\nA 6\neinfacher Dienst A 2 bis A 6\nA 6\nA 7\nA 8\nA 9\nA 9 + Zulage\nmittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage\nA 9\nA 10\nA 11\nA 12\nA 13\nA 13 + Zulage\ngehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage\nA 13\nA 14\nA 15\nA 16\nhöherer Dienst A 13 bis A 16\n1.1.2 Versorgung % von 1.1.1\tVerwaltungsbeamtinnen und -beamte\neinfacher Dienst\t27,9\nmittlerer Dienst\t27,9\ngehobener Dienst\t29,3\nhöherer Dienst\t36,9\nPolizeivollzugsbeamtinnen und -beamte\nmittlerer Dienst\t32,6\ngehobener Dienst\t32,6\nhöherer Dienst\t32,6\n1.1.3 sonstige Personalnebenkosten\nBeihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten\tZ 441 .1 sowie 443 .3\nFürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten\u002F‑kräften\tZ 443 .1\nTrennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen\t453 .1\nwenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels\nvermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t459 .9\n1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\n1.2.1 steuerpflichtiges Brutto\tE 2\nE 2 Ü\nE 3\nE 4\nGruppe E 2 bis E 4\nE 5\nE 6\nE 7\nE 8\nE 9a\nGruppe E 5 bis E 9a\nE 9b\nE 9c\nE 10\nE 11\nE 12\nGruppe E 9b bis E 12\nE 13\nE 14\nE 15\nE 15 Ü\nGruppe E 13 bis E 15 Ü\n1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge\tE 2\nE 2 Ü\nE 3\nE 4\nGruppe E 2 bis E 4\nE 5\nE 6\nE 7\nE 8\nE 9a\nGruppe E 5 bis E 9a\nE 9b\nE 9c\nE 10\nE 11\nE 12\nGruppe E 9b bis E 12\nE 13\nE 14\nE 15\nE 15 Ü\nGruppe E 13 bis E 15 Ü\n1.2.3 sonstige Personalnebenkosten\nFürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten\u002F-kräften\tZ 443 .1\nUnfallversicherung Bund und Bahn\tZ 452 02\nTrennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen\t453 .1\nwenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5 % dieses Titels\nvermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t459 .9\n2.\nSacheinzelkosten\n2.1 sächliche Verwaltungsausgaben\nGeschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung\t511 .1\nVerbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen\t514 .1\nwenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden: 79 % dieses Titels\nwenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 91 % dieses Titels\nMieten und Pachten\t518 .1\nAus- und Fortbildung\t525 .1\nDienstreisen\t527 .1\nwenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels\nSachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\tZ 526 .2\nwenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels\naußergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\tZ 529 .1\nAufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t532 .1\nbehördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t532 .2\nsonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t532 .3\nwenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels\nvermischte Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t539 .9\nÖffentlichkeitsarbeit – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\tZ 542 .1\nVeröffentlichungen und Fachinformationen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\tZ 543 .1\nForschung, Untersuchungen und Ähnliches – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t544 .1\nKonferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\tZ 545 .1\nnicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t547 .1\n2.2 Investitionen\nKleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten\t711 .1\nErwerb von Fahrzeugen\t811 .1\nwenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden: 96 % dieses Titels\nErlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen\t132 .1\nErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)\t812 .1\nErwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik\t812 .2\nBaumaßnahmen von mehr als 6 Mio.\nEuro im Einzelfall – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t712 .1\n2.3 Büroräume\nBewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume\t517 .1\nMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement\t518 .2\nUnterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen\t519 .1\n2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3\t– 4 %\n3.\nGemeinkosten\nZuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent\n3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen\nLeitung\nStabstellen\ninterne Beauftragte (z.\nB.\nDatenschutzbeauftragte)\nControlling\ninterne Revision\nBereich Organisation\u002FPersonal\u002FHaushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)\nLiegenschaftsverwaltung\nInformationstechnik\nArbeitsschutz\nJustiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)\nInnerer Dienst\nSprachendienst\nBibliothek\nDruckerei\nBeihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)\nStelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld\nBezügestelle\nPersonalvertretung\n3.2 Rechts- und Fachaufsicht\n4.\nPersonalstruktur\n4.1 Anzahl\nBeamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)\tGesamtzahl\neinfacher Dienst\nmittlerer Dienst\ngehobener Dienst\nhöherer Dienst\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\tGesamtzahl\nGruppe E 2 bis E 4\nGruppe E 5 bis E 9a\nGruppe E 9b bis E 12\nGruppe E 13 bis E 15 Ü\n4.2 Vollzeitäquivalente\nBeamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)\tGesamtzahl\neinfacher Dienst\nmittlerer Dienst\ngehobener Dienst\nhöherer Dienst\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\tGesamtzahl\nGruppe E 2 bis E 4\nGruppe E 5 bis E 9a\nGruppe E 9b bis E 12\nGruppe E 13 bis E 15 Ü\n5.\nArbeitsleistung\nArbeitsstunden\t\tpro Monat\nBeamtinnen und Beamte\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer","AGEBV - Inkrafttreten - Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) [1\u002F2]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2021, 210 – 215)\nBesondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)Kostenblock\tBesoldungs- oder Entgeltgruppe\u002FZweckbestimmung\tFesttitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes\n1.\nPersonaleinzelkosten\n1.1 Beamtinnen und Beamte\n1.1.1 steuerpflichtes Brutto\tA 3\nA 4\nA 5\nA 6\neinfacher Dienst A 2 bis A 6\nA 6\nA 7\nA 8\nA 9\nA 9 + Zulage\nmittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage\nA 9\nA 10\nA 11\nA 12\nA 13\nA 13 + Zulage\ngehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage\nA 13\nA 14\nA 15\nA 16\nhöherer Dienst A 13 bis A 16\n1.1.2 Versorgung % von 1.1.1\tVerwaltungsbeamtinnen und -beamte\neinfacher Dienst\t27,9\nmittlerer Dienst\t27,9\ngehobener Dienst\t29,3\nhöherer Dienst\t36,9\nPolizeivollzugsbeamtinnen und -beamte\nmittlerer Dienst\t32,6\ngehobener Dienst\t32,6\nhöherer Dienst\t32,6\n1.1.3 sonstige Personalnebenkosten\nBeihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten\tZ 441 .1 sowie 443 .3\nFürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten\u002F‑kräften\tZ 443 .1\nTrennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen\t453 .1\nwenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels\nvermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)\t459 .9\n1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\n1.2.1 steuerpflichtiges Brutto\tE 2\nE 2 Ü\nE 3\nE 4\nGruppe E 2 bis E 4\nE 5\nE 6\nE 7\nE 8\nE 9a\nGruppe E 5 bis E 9a\nE 9b\nE 9c\nE 10\nE 11\nE 12\nGruppe E 9b bis E 12\nE 13\nE 14\nE 15\nE 15 Ü\nGruppe E 13 bis E 15 Ü\n1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge\tE 2\nE 2 Ü\nE 3\nE 4\nGruppe E 2 bis E 4\nE 5\nE 6\nE 7\nE 8\nE 9a\nGruppe E 5 bis E 9a\nE 9b\nE 9c\nE 10\nE 11\nE 12\nGruppe E 9b bis E 12\nE 13\nE 14\nE 15\nE 15 Ü\nGruppe E 13 bis E 15 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