[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-agrarmsg-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"agrarmsg","Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fagrarmsg\u002Fxml.zip",9785305,"§ 13","13","Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen","Unlautere Handelspraktiken","Der Käufer kann mit dem Lieferanten nicht wirksam vereinbaren, dass er den Vertrag über den Kauf von verderblichen Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnissen so kurzfristig beenden oder einzelne Lieferungen so kurzfristig abbestellen kann, dass der Lieferant nach vernünftigem Ermessen keine alternative Vermarktungs- oder Verwendungsmöglichkeit für diese Erzeugnisse mehr haben wird. Eine Beendigung des Vertrages oder die Abbestellung einer Lieferung, die weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, ist immer als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 anzusehen.","AGRARMSG - Geschäftsbeziehungen in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette - Unlautere Handelspraktiken - § 13 Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen\n\nDer Käufer kann mit dem Lieferanten nicht wirksam vereinbaren, dass er den Vertrag über den Kauf von verderblichen Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnissen so kurzfristig beenden oder einzelne Lieferungen so kurzfristig abbestellen kann, dass der Lieferant nach vernünftigem Ermessen keine alternative Vermarktungs- oder Verwendungsmöglichkeit für diese Erzeugnisse mehr haben wird. Eine Beendigung des Vertrages oder die Abbestellung einer Lieferung, die weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, ist immer als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 anzusehen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Zahlungsfristen","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Anwendungsbereich","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Vereinbarung von Zahlungen oder Preisnachlässen für die Lagerung von Erzeugnissen","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Vereinbarung über einseitige Vertragsänderung","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten","16",[],false]