[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-agrarmsg-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"agrarmsg","Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fagrarmsg\u002Fxml.zip",9785311,"§ 19","19","Bestätigung des Vertragsinhalts","Unlautere Handelspraktiken","Der Käufer hat dem Lieferanten auf Verlangen den Inhalt eines mündlich geschlossenen Liefervertrages oder einer diesem zugrunde liegenden mündlich geschlossenen Rahmenvereinbarung in Textform zu bestätigen. Satz 1 gilt auch für mündlich geschlossene Nebenabreden zu einem Vertrag. Der Inhalt einer dem Liefervertrag zugrunde liegenden Rahmenvereinbarung muss nicht nach Satz 1 bestätigt werden, wenn 1.der Käufer ein Erzeugerzusammenschluss ist, dem der Lieferant angehört, und\n2.dem Liefervertrag die für die Mitglieder des Erzeugerzusammenschlusses geltenden Bestimmungen zugrunde liegen.","AGRARMSG - Geschäftsbeziehungen in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette - Unlautere Handelspraktiken - § 19 Bestätigung des Vertragsinhalts\n\nDer Käufer hat dem Lieferanten auf Verlangen den Inhalt eines mündlich geschlossenen Liefervertrages oder einer diesem zugrunde liegenden mündlich geschlossenen Rahmenvereinbarung in Textform zu bestätigen. Satz 1 gilt auch für mündlich geschlossene Nebenabreden zu einem Vertrag. Der Inhalt einer dem Liefervertrag zugrunde liegenden Rahmenvereinbarung muss nicht nach Satz 1 bestätigt werden, wenn 1.der Käufer ein Erzeugerzusammenschluss ist, dem der Lieferant angehört, und\n2.dem Liefervertrag die für die Mitglieder des Erzeugerzusammenschlusses geltenden Bestimmungen zugrunde liegen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 18","Androhung von Vergeltungsmaßnahmen","18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 17","Vereinbarung über Zahlungen oder Preisnachlässe für die Listung von Erzeugnissen","17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 16","Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten","16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 20","Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken","20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 21","Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung","21",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 22","Wirksamkeit des Vertrages","22",[],false]