[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-agrarmsg-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"agrarmsg","Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fagrarmsg\u002Fxml.zip",9785313,"§ 21","21","Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung","Unlautere Handelspraktiken","Wurden Zahlungen oder Preisnachlässe nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 zwischen Käufer und Lieferant vereinbart, kann der Lieferant verlangen, dass ihm der Käufer folgende Informationen in Textform übermittelt: 1.eine Schätzung a)der Höhe der vereinbarten Zahlungen und Preisnachlässe je Einheit und der Anzahl der Einheiten oder,\nb)sofern eine Schätzung nach Buchstabe a nicht möglich ist, der Höhe der Zahlungen und Preisnachlässe insgesamt sowie\n2.eine begründete Kostenschätzung.\nSatz 1 Nummer 2 gilt nicht für Vereinbarungen zu Preisnachlässen im Rahmen von Verkaufsaktionen.","AGRARMSG - Geschäftsbeziehungen in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette - Unlautere Handelspraktiken - § 21 Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung\n\nWurden Zahlungen oder Preisnachlässe nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 zwischen Käufer und Lieferant vereinbart, kann der Lieferant verlangen, dass ihm der Käufer folgende Informationen in Textform übermittelt: 1.eine Schätzung a)der Höhe der vereinbarten Zahlungen und Preisnachlässe je Einheit und der Anzahl der Einheiten oder,\nb)sofern eine Schätzung nach Buchstabe a nicht möglich ist, der Höhe der Zahlungen und Preisnachlässe insgesamt sowie\n2.eine begründete Kostenschätzung.\nSatz 1 Nummer 2 gilt nicht für Vereinbarungen zu Preisnachlässen im Rahmen von Verkaufsaktionen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 20","Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken","20",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 19","Bestätigung des Vertragsinhalts","19",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 18","Androhung von Vergeltungsmaßnahmen","18",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 22","Wirksamkeit des Vertrages","22",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 23","Verbot der unlauteren Handelspraktiken","23",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 24","Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen","24",[],false]