[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ahundv-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ahundv","Assistenzhundeverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fahundv\u002Fxml.zip",9786000,"§ 11","11","Schulung der Zusammenarbeit","Ausbildung zum Assistenzhund und zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft","(1) Die Ausbildungsstätte schult die Zusammenarbeit von Mensch und Hund. Ziel dieser Schulung ist es, eine funktionsfähige Einheit zwischen Mensch und Hund zu schaffen.\n(2) Die Schulung der Zusammenarbeit erfolgt bei der Fremdausbildung spätestens dann, wenn der Hund die erforderlichen Hilfeleistungen erlernt hat. Diese Schulung erfolgt mindestens über einen Zeitraum von 60 Zeitstunden, verteilt auf mindestens zwei Monate. Von diesen zeitlichen Vorgaben kann abgewichen werden, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen. § 7 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.","AHUNDV - Ausbildung zum Assistenzhund und zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft - § 11 Schulung der Zusammenarbeit\n\n(1) Die Ausbildungsstätte schult die Zusammenarbeit von Mensch und Hund. Ziel dieser Schulung ist es, eine funktionsfähige Einheit zwischen Mensch und Hund zu schaffen.\n(2) Die Schulung der Zusammenarbeit erfolgt bei der Fremdausbildung spätestens dann, wenn der Hund die erforderlichen Hilfeleistungen erlernt hat. Diese Schulung erfolgt mindestens über einen Zeitraum von 60 Zeitstunden, verteilt auf mindestens zwei Monate. Von diesen zeitlichen Vorgaben kann abgewichen werden, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen. § 7 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Generelle Eignung als Assistenzhund, Alter bei Beginn der Ausbildung","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Ziel und Inhalt der Ausbildung","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Ausbildungsstätte","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Beratung bei der Selbstausbildung","14",[],false]