[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aknv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aknv","Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-02-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faknv\u002Fxml.zip",9786105,"Anlage 2","anlage-2","(zu den §§ 3 und 4 Absatz 1)",null,"(Fundstelle: BGBl.\nI 2016, 165 - 169;  bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nVorbemerkung:1.Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Ankunftsnachweis.\n2.Die Aufnahmeeinrichtungen und die Außenstellen des Bundesamtes tragen die variablen Daten bis auf die Unterschrift ein und verwenden zur Personalisierung des Ankunftsnachweises und zur Änderung von Daten den Schriftfont „UnicodeDoc“.\nHierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen.\nDie Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen.\nEs ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist.\n3.Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.LatinXhD“ zu verwenden.\n4.Der maschinenlesbare Bereich in den Nachweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.\n5.In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.\nIst nicht erkennbar, welcher Namensbestandteil der Vorname ist, so sind sämtliche Namensbestandteile im Datenfeld „Familienname“ einzutragen.\nIm Datenfeld „Vorname“ ist in diesem Fall ein waagerechter Strich einzutragen.\n6.Grundsätzlich sind alle Einträge im Ankunftsnachweis in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel „Vornamen“) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen.Im Datenfeld „Name“ ist der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 Schriftstärke „Fett“ zulässig.Änderungen in den vorgedruckten Datenfeldern sind ausschließlich im Fall der Verlängerung auf Seite 4 zulässig.\nSonstige Eintragungen und Ergänzungen können im Datenfeld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 vorgenommen werden.\nDiese Änderungen, Eintragungen und Ergänzungen sind in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.Bei Änderung auf dem Ankunftsnachweis sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.\n7.Sofern kein Geburtsname vorhanden ist, ist in die Zeile Geburtsname als Eintrag ein waagerechter Strich vorzunehmen.\n8.Im Datenfeld „mitreisende Kinder“ ist ein waagerechter Strich einzutragen, wenn den Asylsuchenden keine Kinder begleiten.\nIn dem Feld sind alle in § 63a Absatz 1 Nummer 17 Asylgesetz bezeichneten Personen einzutragen.\n9.Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser oder werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen.\nEntsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.\n10.Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfähigen oder Kindern unter zehn Jahren ist in das Unterschriftsfeld ein waagerechter Strich einzutragen.\nDatenfelder\tSeite\tFeldlängen Ankunftsnachweis\n2,0 mm Schriftgröße 2 (8pt) UNICODE\t2,4 mm Schriftgröße 1 (10pt) UNICODE\nSeriennummer\t2, 3 und 4\t–\t9 Zeichen zulässiges Ziffernwerk: einen Buchstaben, Leerzeichen und 7 Ziffern\nName\t2\t35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen\t30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen\nGeburtsname\t2\t35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen \t30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen2\nVornamen\t2\t35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen1\t30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen\nGeschlecht\t2\t–\t1 Zeichen Zulässige Buchstaben: M, F, X\nGröße\t2\t–\t6 Zeichen3\nFarbe der Augen\t2\t–\t15 Zeichen\nTag der Geburt\t2\t–\t10 Zeichen\nStaatsangehörigkeit\t2\t–\t3 Zeichen\nOrt der Geburt\t2\t–\t30 Zeichen\nLichtbild 35 x 45 mm\t3\t–\t–\nUnterschrift Inhaber manuell\t3\t–\t–\nAusstellende Behörde\t3\t–\t30 Zeichen\nTag der Ausstellung\t3\t–\t10 Zeichen\nUnterschrift Aussteller manuell\t3\t–\t–\nAnkreuzfeld: Die Angaben zur Person …\t4\t–\t–\nGültig bis\t4\t–\t10 Zeichen\nVerlängert bis\t4\t–\t10 Zeichen\nName und Anschrift der zuständigen Aufnahmeeinrichtung\t4\t–\t79 Zeichen einzeilig in drei Felder: 1.\nFeld 21 Zeichen 2.\nFeld 29 Zeichen 3.\nFeld 29 Zeichen\nMitreisende Kinder\t5\t–\t108 Zeichen einzeilig in vier Felder: 1.\nFeld 27 Zeichen 2.\nFeld 27 Zeichen 3.\nFeld 27 Zeichen 4.\nFeld 27 Zeichen\n„Freitext“\t5\t–\t28 Zeichen in acht Zeilen insgesamt 224 Zeichen\nAZR–Nummer\t6\t–\t12 Zeichen\nMRZ vertikal 2–zeilig\t6\t–\t36 Zeichen in 2 Zeilen Vertikal OCR–B\nBarcode Data–Matrix\t6\t–\t48*48 Module\nAnmerkung:\nZeilenabstand 10ptZeilenabstand 13ptGröße in Zentimetern3-letter code gemäß ICAO Document 9303Barcode DataMatrix (ISO\u002FIEC 16022)","AKNV - Anlage 2 (zu den §§ 3 und 4 Absatz 1) [1\u002F2]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2016, 165 - 169;  bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nVorbemerkung:1.Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Ankunftsnachweis.\n2.Die Aufnahmeeinrichtungen und die Außenstellen des Bundesamtes tragen die variablen Daten bis auf die Unterschrift ein und verwenden zur Personalisierung des Ankunftsnachweises und zur Änderung von Daten den Schriftfont „UnicodeDoc“.\nHierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen.\nDie Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen.\nEs ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist.\n3.Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.LatinXhD“ zu verwenden.\n4.Der maschinenlesbare Bereich in den Nachweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.\n5.In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.\nIst nicht erkennbar, welcher Namensbestandteil der Vorname ist, so sind sämtliche Namensbestandteile im Datenfeld „Familienname“ einzutragen.\nIm Datenfeld „Vorname“ ist in diesem Fall ein waagerechter Strich einzutragen.\n6.Grundsätzlich sind alle Einträge im Ankunftsnachweis in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel „Vornamen“) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen.Im Datenfeld „Name“ ist der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 Schriftstärke „Fett“ zulässig.Änderungen in den vorgedruckten Datenfeldern sind ausschließlich im Fall der Verlängerung auf Seite 4 zulässig.\nSonstige Eintragungen und Ergänzungen können im Datenfeld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 vorgenommen werden.\nDiese Änderungen, Eintragungen und Ergänzungen sind in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.Bei Änderung auf dem Ankunftsnachweis sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.\n7.Sofern kein Geburtsname vorhanden ist, ist in die Zeile Geburtsname als Eintrag ein waagerechter Strich vorzunehmen.\n8.Im Datenfeld „mitreisende Kinder“ ist ein waagerechter Strich einzutragen, wenn den Asylsuchenden keine Kinder begleiten.\nIn dem Feld sind alle in § 63a Absatz 1 Nummer 17 Asylgesetz bezeichneten Personen einzutragen.\n9.Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser oder werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen.\nEntsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.\n10.Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfähigen oder Kindern unter zehn Jahren ist in das Unterschriftsfeld ein waagerechter Strich einzutragen.\nDatenfelder\tSeite\tFeldlängen Ankunftsnachweis\n2,0 mm Schriftgröße 2 (8pt) UNICODE\t2,4 mm Schriftgröße 1 (10pt) UNICODE\nSeriennummer\t2, 3 und 4\t–\t9 Zeichen zulässiges Ziffernwerk: einen Buchstaben, Leerzeichen und 7 Ziffern\nName\t2\t35 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Verlängerung","7",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 3","(zu § 5)","anlage-3",[],false]