[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-197":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918189,"§ 197","197","Verbotene Aktienausgabe","Bedingte Kapitalerhöhung","Vor der Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung können die Bezugsaktien nicht ausgegeben werden. Ein Anspruch des Bezugsberechtigten entsteht vor diesem Zeitpunkt nicht. Die vorher ausgegebenen Bezugsaktien sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich.","AKTG - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung - Bedingte Kapitalerhöhung - § 197 Verbotene Aktienausgabe\n\nVor der Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung können die Bezugsaktien nicht ausgegeben werden. Ein Anspruch des Bezugsberechtigten entsteht vor diesem Zeitpunkt nicht. Die vorher ausgegebenen Bezugsaktien sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Sechster Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 195","Anmeldung des Beschlusses","195",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 194","Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen","194",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 193","Erfordernisse des Beschlusses","193",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 198","Bezugserklärung","198",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 199","Ausgabe der Bezugsaktien","199",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 200","Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung","200",[],false]