[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-232":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918224,"§ 232","232","Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten","Vereinfachte Kapitalherabsetzung","Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluß über die Kapitalherabsetzung gefaßt wurde, oder für eines der beiden folgenden Geschäftsjahre, daß Wertminderungen und sonstige Verluste in der bei der Beschlußfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen waren, so ist der Unterschiedsbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen.","AKTG - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung - Maßnahmen der Kapitalherabsetzung - Vereinfachte Kapitalherabsetzung - § 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten\n\nErgibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluß über die Kapitalherabsetzung gefaßt wurde, oder für eines der beiden folgenden Geschäftsjahre, daß Wertminderungen und sonstige Verluste in der bei der Beschlußfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen waren, so ist der Unterschiedsbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Sechster Teil","Dritter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 231","Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage","231",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 230","Verbot von Zahlungen an die Aktionäre","230",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 229","Voraussetzungen","229",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 233","Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz","233",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 234","Rückwirkung der Kapitalherabsetzung","234",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 235","Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung","235",[],false]