[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-280":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918278,"§ 280","280","Feststellung der Satzung. Gründer","Kommanditgesellschaft auf Aktien","(1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. In der Urkunde sind bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl, der Ausgabebetrag und, wenn mehrere Gattungen bestehen, die Gattung der Aktien anzugeben, die jeder Beteiligte übernimmt. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten Vollmacht.\n(2) Alle persönlich haftenden Gesellschafter müssen sich bei der Feststellung der Satzung beteiligen. Außer ihnen müssen die Personen mitwirken, die als Kommanditaktionäre Aktien gegen Einlagen übernehmen.\n(3) Die Gesellschafter, die die Satzung festgestellt haben, sind die Gründer der Gesellschaft.","AKTG - Kommanditgesellschaft auf Aktien - § 280 Feststellung der Satzung. Gründer\n\n(1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. In der Urkunde sind bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl, der Ausgabebetrag und, wenn mehrere Gattungen bestehen, die Gattung der Aktien anzugeben, die jeder Beteiligte übernimmt. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten Vollmacht.\n(2) Alle persönlich haftenden Gesellschafter müssen sich bei der Feststellung der Satzung beteiligen. Außer ihnen müssen die Personen mitwirken, die als Kommanditaktionäre Aktien gegen Einlagen übernehmen.\n(3) Die Gesellschafter, die die Satzung festgestellt haben, sind die Gründer der Gesellschaft.",{"buch":21},"Zweites Buch",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 279","Firma","279",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 278","Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien","278",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 277","Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit","277",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 281","Inhalt der Satzung","281",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 282","Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter","282",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 283","Persönlich haftende Gesellschafter","283",[],false]