[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-327e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":61},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918339,"§ 327e","327e","Eintragung des Übertragungsbeschlusses","Ausschluss von Minderheitsaktionären","(1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.\n(2) § 319 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.\n(3) Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über. Sind über diese Aktien Aktienurkunden ausgegeben, so verbriefen sie bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur den Anspruch auf Barabfindung.","AKTG - Ausschluss von Minderheitsaktionären - § 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses\n\n(1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.\n(2) § 319 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.\n(3) Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über. Sind über diese Aktien Aktienurkunden ausgegeben, so verbriefen sie bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur den Anspruch auf Barabfindung.",{"teil":21},"Vierter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 327d","Durchführung der Hauptversammlung","327d",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 327c","Vorbereitung der Hauptversammlung","327c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 327b","Barabfindung","327b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 327f","Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung","327f",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 328","Beschränkung der Rechte","328",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 337",null,"337",[49,55],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":46,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 23.05.2023 – II ZR 220\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:230523UIIZR220.21.0","2023-05-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE625692023.zip","rechtsprechung",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 31.01.2017 – II ZR 285\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:310117UIIZR285.15.0","1. Nach Eintragung des zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gefassten Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und dem hierdurch bewirkten Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär verbriefen über diese Aktien ausgegebene Aktienurkunden den vollen Barabfindungsanspruch des früheren Minderheitsaktionärs einschließlich einer etwaigen Differenz zwischen der vom Hauptaktionär festgelegten und der in einem nachfolgenden Spruchverfahren ermittelten (höheren) Barabfindung.\n2. Die Verbriefung des Anspruchs auf Barabfindung endet gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG mit der Aushändigung der Aktienurkunde an den Hauptaktionär, die jedenfalls dann angenommen werden kann, wenn die Aktienurkunde dem Hauptaktionär zum Zweck der \"Einlösung\" - im Hinblick auf die bereits gewährte oder im Gegenzug zu gewährende Barabfindung - übergeben wird. In diesem Fall kann eine Aushändigung im Sinne von § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG auch dann anzunehmen sein, wenn der Hauptaktionär die ihm übergebene Aktie in eindeutig entwerteter Form zurückgibt.","2017-01-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302762017.zip",false]