[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918026,"§ 48","48","Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats","Gründung der Gesellschaft","Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die bei der Gründung ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet; sie sind namentlich dafür verantwortlich, daß eine zur Annahme von Einzahlungen auf die Aktien bestimmte Stelle (§ 54 Abs. 3) hierzu geeignet ist, und daß die eingezahlten Beträge zur freien Verfügung des Vorstands stehen. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bei der Gründung gelten im übrigen §§ 93 und 116 mit Ausnahme von § 93 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 6.","AKTG - Gründung der Gesellschaft - § 48 Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats\n\nMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die bei der Gründung ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet; sie sind namentlich dafür verantwortlich, daß eine zur Annahme von Einzahlungen auf die Aktien bestimmte Stelle (§ 54 Abs. 3) hierzu geeignet ist, und daß die eingezahlten Beträge zur freien Verfügung des Vorstands stehen. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bei der Gründung gelten im übrigen §§ 93 und 116 mit Ausnahme von § 93 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 6.",{"teil":21},"Zweiter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 47","Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern","47",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 46","Verantwortlichkeit der Gründer","46",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 45","Sitzverlegung","45",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 49","Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer","49",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 50","Verzicht und Vergleich","50",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 51","Verjährung der Ersatzansprüche","51",[],false]