[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aktg-63":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aktg","Aktiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faktg\u002Fxml.zip",6918042,"§ 63","63","Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung","Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter","(1) Die Aktionäre haben die Einlagen nach Aufforderung durch den Vorstand einzuzahlen. Die Aufforderung ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.\n(2) Aktionäre, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, haben ihn vom Eintritt der Fälligkeit an mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.\n(3) Für den Fall nicht rechtzeitiger Einzahlung kann die Satzung Vertragsstrafen festsetzen.","AKTG - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter - § 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung\n\n(1) Die Aktionäre haben die Einlagen nach Aufforderung durch den Vorstand einzuzahlen. Die Aufforderung ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.\n(2) Aktionäre, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, haben ihn vom Eintritt der Fälligkeit an mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.\n(3) Für den Fall nicht rechtzeitiger Einzahlung kann die Satzung Vertragsstrafen festsetzen.",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 62","Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen","62",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 61","Vergütung von Nebenleistungen","61",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 60","Gewinnverteilung","60",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 64","Ausschluß säumiger Aktionäre","64",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 65","Zahlungspflicht der Vormänner","65",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 66","Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten","66",[],false]