[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-alkstv-67":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"alkstv","Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-03-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Falkstv\u002Fxml.zip",6918742,"§ 67","67","Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht",null,"Das Hauptzollamt kann von folgenden Waren, die der Alkoholsteuer unterliegen oder unterliegen können, zu Untersuchungszwecken unentgeltlich Proben entnehmen oder verlangen: 1.von Roh- und Ausgangsstoffen,\n2.von Halb- und Fertigerzeugnissen,\n3.von Vergällungsmitteln, die zur oder bei der Herstellung solcher Waren verwendet werden, und\n4.von den Umschließungen dieser Waren.\nAuf Verlangen des von der Probenentnahme Betroffenen ist eine Entnahmebestätigung auszustellen.","ALKSTV - § 67 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht\n\nDas Hauptzollamt kann von folgenden Waren, die der Alkoholsteuer unterliegen oder unterliegen können, zu Untersuchungszwecken unentgeltlich Proben entnehmen oder verlangen: 1.von Roh- und Ausgangsstoffen,\n2.von Halb- und Fertigerzeugnissen,\n3.von Vergällungsmitteln, die zur oder bei der Herstellung solcher Waren verwendet werden, und\n4.von den Umschließungen dieser Waren.\nAuf Verlangen des von der Probenentnahme Betroffenen ist eine Entnahmebestätigung auszustellen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 66","Unterstützungspflichten","66",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 65","Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht","65",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 64","Steuerentlastung bei der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs","64",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 68","Gewerbliche Nutzung von Brenngeräten","68",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 69","Zur Gärung verwendete Gefäße","69",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 77","Ordnungswidrigkeiten","77",[],false]